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Berlin (kobinet) Auf Initiative des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) zählt die „Verwendung und Weitergabe der Brailleschrift in Deutschland“ ab sofort zum immateriellen Kulturerbe. Das haben die Kulturministerkonferenz und die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien vor kurzem bestätigt.











































