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München (kobinet) Bayerns Sozialministerin Carolina Trautner begrüßt zwar die Pläne für die Grundrente, einige Regelungen gehen ihr aber nicht weit genug. Daher hat Bayern einen entsprechenden Änderungsantrag in den Bundesrat eingebracht. Gerade auch bei den Renten wegen Erwerbsminderung sieht die Ministerin weiteren Verbesserungsbedarf.
„Gerade die Bestandsrentnerinnen und -rentner mit einem Rentenbeginn von 2001 bis Juni 2014 wurden nicht in die bisherigen Verbesserungen bei den Zurechnungszeiten einbezogen. Sie erfüllen meist auch nicht die Voraussetzungen für die Grundrente und sind deshalb besonders von Altersarmut bedroht. Auch für die Verbesserung der Situation dieser Rentnerinnen und Rentner setze ich mich im Bundesrat ein“, erklärte Carolina Trautner.
Bayern hat entsprechende Anträge in das aktuelle Bundesratsverfahren zur Grundrente eingebracht. Ebenso einen Antrag zur Sicherstellung der rechtzeitigen Umsetzung der Grundrente zum 1. Januar 2021. „Ich bin besorgt, ob die von Bundessozialminister Hubertus Heil geplante Einführung zum 1. Januar 2021 aufgrund der kurzen Umsetzungsdauer organisatorisch rechtzeitig gelingt. Deshalb habe ich auch hier einen Antrag eingebracht“, so die Ministerin.