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Sofortige Schließung aller Werkstätten in Nordrhein-Westfalen

Ottmar Miles-Paul
Ottmar Miles-Paul
Foto: Franziska Vu ISL

Köln/Düsseldorf/Münster (kobinet) Schlagzeilen aus aktuellen Pressemeldungen wie "Lebenshilfe NRW fordert sofortige Schließung aller Werkstätten für Menschen mit Behinderung in NRW", "LVR begrüßt NRW-Erlass zur weitgehenden Schließung von Werkstätten und Tageseinrichtungen der Eingliederungshilfe" und vom LWL: "Menschen mit Behinderung sollen nicht mehr in Werkstätten", gibt es wahrscheinlich nur in Zeiten der Corona-Krise. kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul hat sich dazu in einem Kommentar seine Gedanken gemacht.

Kommentar von kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul

Gleich vorweg, das Thema ist ernst und dabei geht es wirklich um Leben und Tod, wie eine Reihe von Wissenschaftler*innen und Politiker*innen zurecht und glaubhaft deutlich gemacht haben. Und nachdem Kindertagesstätten, Schulen, zum Teil schon Firmen und fast alle anderen öffentlichen Einrichtungen und Angebote nach und nach schließen müssen, steht die Frage zurecht im Raum, warum Werkstätten für behinderte Menschen, Tagesförderstätten, Förderschulen, etc. weiterhin geöffnet sein sollten. Vor allem auch deshalb, weil diese von Menschen in Anspruch genommen werden, von denen viele ein höheres Risiko im Falle einer Infektion mit dem Corona-Virus tragen. Zuhause bleiben ist derzeit schlichtweg angesagt – zum eigenen Schutz und zum Schutz anderer Menschen. Behinderung ist hier keine Ausnahme, wenn es keine wirklichen besonderen Gründe gibt. Inklusion gilt hier also gerade auch in Zeiten der gegenwärtigen Exklusion.

Deshalb war der gestern veröffentlichte Erlass des nordrhein-westfälischen Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales zur weitgehenden Schließung von Werkstätten, Tagesstätten und anderen Tagesangeboten für Menschen mit Behinderung genau richtig und sollte auch in allen anderen Bundesländern das Gebot der Stunde sein. Und auch die zustimmenden und unterstützenden Pressemeldungen, die bei den kobinet-nachrichten von der Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen, dem Landschaftsverband Rheinland und dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe dazu eingegangen sind, sind genau richtig. Das sei also hiermit zuerst einmal festgestellt.

Ein verwundertes Augenreiben sei mir als jemand, der schon seit 35 Jahren zum Teil sehr verzweifelt gegen Sonderwelten und für Inklusion in allen Lebensbereichen streitet, aber anhand solcher Schlagzeilen und Maßnahmen trotzdem bitte gestattet. Wie bei einigen kursierenden Kommentaren, dass der Corona-Virus Veränderungen in Sachen Klimaschutz bewirkt, die Greta Thunberg und die Fridays for Future Bewegung nie und nimmer erreichen hätten können, zeichnen sich nun auch in der Behindertenpolitik einige Veränderungen ab. Natürlich hat sich niemand die Deinstitutionalisierung und Veränderung bei der Beschäftigung behinderter Menschen in Werkstätten für behinderte Menschen so gedacht, geschweige denn gewünscht. Niemand will, dass die Werkstätten einfach so ohne Alternativen schließen und die Menschen dann keine Arbeit mehr haben bzw. deren tagesstrukturierende Unterstützung größtenteils im Heim oder zu Hause organisiert werden muss. Dies ist hoffentlich nur ein krisenbedingter Zwischenzeitraum, der hoffentlich durch adäquate Unterstützungsmaßnahmen abgefedert wird. Aber vielleicht liegt auch hier eine Chance in dieser Krise darin, intensiv darüber nachzudenken, welche Lehren wir daraus ziehen können und wie wir unser Zusammenleben und Zusammenarbeiten nach der Krise gestalten.

Dass solche Gedanken nicht aus einer virenumnebelten Geisteshaltung oder Umgebung an meinem Schreibtisch entstammen, zeigt der Blick in die UN-Behindertenrechtskonvention und die Allgemeinen Bemerkungen des UN-Fachausschusses zur Umsetzung der Konvention in Deutschland. Hier gibt es klare Ansagen und Empfehlungen für konkrete Pläne zum Abbau von Plätzen in Werkstätten für behinderte Menschen zugunsten von inklusiven Arbeitsplätzen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Da die Herausforderungen für uns alle in und nach dieser Krise wahrscheinlich enorm sein werden, können wir die Zeit des Zuhause-Seins vielleicht nutzen, um neue Wege zu denken. Diese sind nicht nur im Bereich der Werkstätten und der mangelnden Beschäftigungsmöglichkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nötiger denn je, sondern auch im Bereich Schule, Wohnen, Freizeitgestaltung und in der Art und Weise wie wir bisher miteinander umgegangen sind und dies in der Zukunft zu tun gedenken. Vielleicht ist also diese Krise auch eine Chance für Inklusion? Denn nun erleben viele in Ansätzen, was Exklusion bedeuten kann.

Hintergrund:

Das NRW-Ministerium für Arbeit Gesundheit und Soziales hat am Dienstag, den 17.3.2020, nach eine „Weisung zum Betretungsverbot von Werkstätten“ für Menschen mit Behinderungen erlassen. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) als Träger der Kosten für die sogenannte Eingliederungshilfe bittet alle Beteiligten, die Weisungen der Gesundheitsbehörden angesichts der Corona-Pandemie unbedingt zu befolgen, um die Gesundheit der Menschen mit Behinderungen und ihrer Betreuer in den Werkstätten zu schützen. Der Erlass des nordrhein-westfälischen Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales weist nach Angaben des LWL darauf hin, dass die Menschen mit Behinderungen in den Werkstätten ein Anspruch auf Leistungen („Leistungen zur Teilhabe“) haben. Diesen Anspruch müssen die Werkstätten nach Bedarf der Menschen weiter gewährleisten. Das Ministerium erwarte, dass die Werkstätten in Kooperation auch mit anderen Trägern wie Wohnheimen für die weitere Betreuung der Menschen sorgen. LWL-Sozialdezernent Matthias Münning erklärte dazu: „Der LWL sichert zu, dass wir im Rahmen unserer Leistungspflicht als Träger der Eingliederungshilfe derartige Konzepte unterstützen. Wir werden die Vergütung nicht kürzen, wenn die Betreuung dieser Menschen in einer anderen Form – auch trägerübergreifend – fortgesetzt wird.“

Link zum Erlass des nordrhein-westfälischen Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales:
https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/200317_erlass_betretungsverbot_tages-_und_nachtpflegeeinrichtungen_werkstaetten_u.a.pdf