
Foto: Anne Gersdorff
Berlin (kobinet) Seit dem ersten Referentenentwurf von Mitte August 2019 wird es heftig von Behindertenverbänden kritisiert und von Protesten der Behindertenbewegung begleitet – gestern hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf im Bundeskabinett verabschiedet. Die Rede ist vom Entwurf für ein „Gesetz zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung“ (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz, GKV-IPReG), das nun an den Deutschen Bundestag geleitet und dort voraussichtlich bis Sommer 2020 verabschiedet werden soll.











































