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Vorschlag zum Arbeitgebermodell in der Intensivpflege

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Foto: omp

Bremen (kobinet) Das Forum behinderter Juristinnen und Juristen (FbJJ) hat zur Debatte um den Entwurf eines Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPREG) einen Änderungsvorschlag formuliert. Im Mittelpunkt steht dabei die Stärkung des Selbstbestimmungsrechts und der Versorgungsqualität von Versicherten durch Erweiterung des Arbeitgebermodells in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung. Darauf hat die Internetplattform www.reha-recht.de hingewiesen.

In dem Änderungsvorschlag des FbJJ, den Arne Frankenstein und Horst Frehe bearbeitet haben, heißt es dem Bericht zufolge, dass der Gesetzentwurf in seiner jetzigen Fassung das Ziel verfehle, die besonderen Bedarfe von intensivpflegebedürftigen Versicherten angemessen sicherzustellen und dabei eine qualitätsgesicherte und wirtschaftliche Versorgung nach aktuellem medizinischen, therapeutischen und pflegerischen Stand zu gewährleisten sowie Fehlanreize und Missbrauchsmöglichkeiten zu beseitigen.

Link zum Bericht im diskussions-forum Rehabilitations- und Teilhaberecht und zum Vorschlag des Forums behinderter Juristinnen und Juristen