Menu Close

Zu wenig Raum für individuelle Bildungswege

Christine Braunert-Rümenapf
Christine Braunert-Rümenapf
Foto: Irina Tischer

Berlin (kobinet) Auch elf Jahre nach der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention erhalten Menschen mit Behinderung noch viel zu selten Zugang zur regulären beruflichen Bildung. Um Inklusion in der Berufsbildung umzusetzen bedarf es noch vieler Veränderungen auf vielen Ebenen. kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul sprach mit der Landesbehindertenbeauftragten von Berlin, Christine Braunert-Rümenapf, über die besonderen Schwierigkeiten in der beruflichen Bildung.



kobinet-nachrichten: Die berufliche Bildung ist gerade für behinderte Menschen besonders wichtig. Welche Herausforderungen sehen Sie da?

Christine Braunert-Rümenapf: Von den zahlreichen Herausforderungen möchte ich insbesondere zwei erwähnen: Zum einen werden zur Förderung von Menschen mit Behinderung besondere Bildungsgänge und didaktische Maßnahmen eingerichtet. Grundlage dafür sind unterschiedliche gesetzliche Regelungen und unterschiedliche Levels. Sie hängen von den jeweiligen Kostenträgern ab und finden an unterschiedlichen Lernorten wie zum Beispiel den Bildungsbereichen der Werkstätten für Menschen mit Behinderung oder den Berufsbildungswerken statt. Die Angebote bauen aber weder aufeinander auf, noch sind sie durchlässig. Sie lassen sehr wenig Raum für die Gestaltung individueller Bildungswege. Das behindert eine selbstbestimmte, gleichberechtigte berufliche Teilhabe oder verhindert sie in manchen Fällen sogar. Um sie in Anspruch nehmen zu können, muss zunächst die Behinderung und ein mit ihr verbundener Förderbedarf festgestellt werden. In dieser verwaltungsrechtlichen Verfahrensweise wird „Behinderung“ als ein individuelles und funktionales Defizit insbesondere in Bezug auf die Erwerbsfähigkeit und Produktivität eines Menschen gesehen. Diese defizitäre Sichtweise ist mit dem bio-psycho-sozialen Modell von Behinderung, das der UN-Behindertenrechtskonvention zugrunde liegt, nicht vereinbar.

Zum anderen ist in der dualen Berufsausbildung und in den beruflichen Schulen der Unterricht auf den Abschluss orientiert und lässt in der Regel keine Zieldifferenzierung zu. Es gibt bisher keine Modul- oder Lernfeldzertifizierung. Hier werden Lösungsansätze manchmal auch durch die Industrie- und Handels- bzw. Handwerkskammern erschwert. Der in Berufsschulen häufig stattfindende Blockunterricht erleichtert es den Lehrkräften nicht, Unterstützungsbedarfe zu erkennen und angemessene Vorkehrungen einzuleiten. Und nicht zuletzt gibt es Zugangsprobleme, da die Schulen nicht immer barrierefrei sind.

kobinet-nachrichten: Demnächst wollen Sie das Thema auch in das Treffen der Behindertenbeauftragten der Länder und des Bundes einbringen. Was ist Ihnen dabei besonders wichtig?

Christine Braunert-Rümenapf: Auch wenn Bildung in der Verantwortung der Länder liegt, lassen sich die Probleme, die durch die eben beschriebenen strukturellen Gegebenheiten entstehen, nur auf Bundesebene und gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit lösen. Ein weiterer Aspekt ist die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Berufsschullehrkräften. Um Bildungsinhalte festzulegen, muss man die notwendigen Kenntnisse, Kompetenzen und Haltungen beschreiben, die sich aus einer inklusiven beruflichen Bildung ableiten. Hier plädiere ich für ein bundesweites einheitliches Vorgehen.

Außerdem interessiert es mich, ob die geschilderten Probleme in anderen Ländern auch so wahrgenommen werden, welche weiteren Herausforderungen gesehen werden und ob es schon erprobte Lösungsansätze und gute Praxisbeispiele gibt.

kobinet-nachrichten: Betriebe, die ihre Pflichtquote bei der Besetzung von Arbeitsplätzen mit schwerbehinderten Beschäftigten nicht erfüllen, zahlen eine Ausgleichsabgabe. Glauben Sie, dass eine spezielle Ausgleichsabgabe im Ausbildungsbereich für Großunternehmen die Zahl der Auszubildenden mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erhöhen könnte?

Christine Braunert-Rümenapf: Die Ausgleichsabgabe bildet die finanzielle Basis für die Leistungen der Integrations-/Inklusionsämter und soll u.a. auch dort unterstützen, wo Betriebe schwerbehinderte Menschen ausbilden und beschäftigen wollen. Eine Erhöhung der Abgabe begrüße ich; außerdem hält die Diskussion das Thema in den Medien präsent. Es gibt aber keine Belege dafür, dass die Ausgleichsabgabe ihre Antriebsfunktion bei der Einstellung von schwerbehinderten Mitarbeitenden erfüllt. Deswegen halte ich andere Instrumente hinsichtlich der Ausbildungsaufnahme auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für wirkungsvoller. Das Inklusionsbarometer Arbeit, das die Aktion Mensch seit 2013 jährlich veröffentlicht, zeigt, dass viele Betriebe die Beratungs-, Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten nicht kennen. Hier muss man verstärkt ansetzen. Immer wieder stellen sich auch Unverständnis und Vorurteile bei Personalentwicklern, aber auch in der Berufsberatung als die größten Hindernisse dar. Da wird eine Behinderung automatisch mit einer Leistungseinschränkung verbunden oder der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Beschäftigte mit „Unkündbarkeit“ gleichgesetzt. Diesen Einstellungen muss man aktiv entgegentreten.

kobinet-nachrichten: Wenn Sie zwei Wünsche frei hätten, welche wären die im Bereich berufliche Bildung?

Christine Braunert-Rümenapf: Ich wünsche mir, dass wir lückenlose und durchlässige Qualifizierungs- und Bildungsketten entwickeln, damit alle jungen Menschen einen Zugang zu beruflicher Bildung finden, der eben nicht in Sonderformen festhält. Und ich wünsche mir eine Berufs- und Studienorientierung, die stärker auf die Belange und vor allen Dingen auf die Ressourcen der jungen Menschen mit Behinderung eingeht. Die beispielsweise berücksichtigt, dass die beruflichen Wünsche oft von Dritten geprägt sind oder wie man offensiv mit den Barrieren in den Köpfen von Personalentscheidern umgeht.

kobinet-nachrichten: Vielen Dank für das Interview.