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Schritt zu mehr Inklusion in Bayern

Wappen Bundesland Bayern
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Foto: Gemeinfrei, public domain

MÜNCHEN (kobinet) Am gestrigen Dienstag hatte sich der Bayerische Landtag in erster Lesung mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetzes befasst. In den geplanten Verbesserungen in diesem Behindertengleichstellungsgesetz sieht Bayerns Sozialministerin Carolina Trautner einen unverzichtbaren Beitrag für ein noch inklusiveres Bayern und einen wichtigen Schritt dafür, dass eine inklusive Gesellschaft Schritt für Schritt Wirklichkeit wird.

Grundlage für den Gesetzesentwurf, so wird in der Presseinformaion betont, ist die UN-Behindertenrechtskonvention. An ihre Vorgaben werden die bayerischen Regelungen angepasst und Verbesserungen insbesondere bei der Barrierefreiheit umgesetzt. Dies sind beispielsweise Verbesserungen im Bereich der baulichen Barrierefreiheit und der Kommunikation in verständlicher Sprache.

So wird zukünftig die Verpflichtung zum barrierefreien Bauen auf alle Um- und Erweiterungsbauten öffentlicher Stellen ausgeweitet. Neu ist außerdem, dass die Barrierefreiheit auch bei der Anmietung von staatlichen Gebäuden Berücksichtigung findet. Bei Gebäudeteilen, die nicht von der eigentlichen Baumaßnahme betroffen sind, sollen Zugangsbarrieren festgestellt und abgebaut werden.

Mit der Neuregelung zur Kommunikation in verständlicher Sprache wird die barrierefreie Kommunikation wesentlich verbessert. Das kommt vor allem Menschen mit geistiger Behinderung und Lernschwierigkeiten zugute.

„Mit diesen und weiteren Verbesserungen treiben wir die Inklusion in Bayern voran. Über allem steht dabei das Ziel, Menschen mit Behinderung echte Teilhabe zu ermöglichen“, so Trautner.

Lesermeinungen

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3 Lesermeinungen
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Patricia Koller
17.02.2020 07:33

Frau Trautner ist eine (weitere) Fehlbesetzung. Sie nimmt die Probleme der Schwerbehinderten nicht ernst und leitet berechtigte Beschwerden „der Einfachheit halber“ komplett an den Gegner weiter, ohne sich dafür zu interessieren.

Michael Günter
12.02.2020 19:15

„So wird zukünftig die Verpflichtung zum barrierefreien Bauen auf alle
Um- und Erweiterungsbauten öffentlicher Stellen ausgeweitet.“
Das ist m.E. zu wenig – wenn man sich schon scheut den privaten Sektor anzugehen, dann wäre es zumindest löblich gewesen, die Formulierung so zu gestalten, dass dies alle Gebäude/Bereiche betrifft, die öffentliche Zuwendungen erhalten!
„Neu ist
außerdem, dass die Barrierefreiheit auch bei der Anmietung von
staatlichen Gebäuden Berücksichtigung findet.“
Das ist wichtig, gerade in den Fällen, wo die öffentliche Hand Gebäude erst verkauft und dann rückmietet – in Hessen ein ziemlich verbreitetes Phänomen…
„Bei Gebäudeteilen, die
nicht von der eigentlichen Baumaßnahme betroffen sind, sollen
Zugangsbarrieren festgestellt und abgebaut werden.“
Erschließt sich mir nicht, was damit gemeint sein soll – die erste Forderung sollte dies abdecken, andererseits wäre es wohl vermessen jeden Zugang zum Schornstein barrierefrei zu gestalten.

IG Bildungsrecht für Inklusion
12.02.2020 13:11

Leider weiterhin keine Inklusion im Schulbereich !

Ohne Unterstützung durch die Politik, wird eine inklusive Schulentwicklung auch in den nächsten Jahren nicht möglich sein. Weder unsere Beschwerde beim Bundestag, noch unsere Beschwerde beim Bayerischen Landtag, wurde unterstützt. Die EUTB und die Antidiskriminierungsstelle vom Bund sind für den Schulbereich nicht zuständig und können nicht unterstützen, da im Schulbereich die zuständigen Bundesländer für die Umsetzung der UN-BRK Artikel 24 verantwortlich sind. Niemand scheint für die inklusive Schulentwicklung und die Diskriminierung im schulischen Bereich verantwortlich zu sein.

Leider scheint inklusive Bildung in Bayern politisch nicht gewünscht zu sein. Das erklärt auch, weshalb sich der Freistaat Bayern seit über 10 Jahren nicht dazu durchringen konnte, die segregierenden Sonderschulen abzubauen bzw. die Kompetenzen in den Regelschulbereich einfließen zu lassen.

Es wurde uns mitgeteilt, dass die Schulen vom Dienstherren (Ministerium) keinen Auftrag erhalten haben und auch keine Unterstützung erhalten, um inklusive Schulbildung entwickeln und umsetzen zu können.

Weder der Bund, noch die Länder fordern eine inklusive Schulentwicklung, obwohl dies in Bayern sogar gesetzlich verankert wurde:

Die inklusive Schule ist ein Ziel der Schulentwicklung aller Schulen in Bayern und inklusiver Unterricht ist Aufgabe aller Schulen
( BayEUG Art. 30b )