
Foto: Irina Tischer
Berlin (kobinet) Im Zusammenhang mit der im Bundesteilhabegesetz geregelten Reform der Eingliederungshilfe sind eine Reihe von Unklarheiten aufgetreten, die es zu lösen gilt. Bei einer dieser Fragen wurde nun Klarheit geschaffen, nämlich bei der Frage der Umsatzsteuerpflicht für Mahlzeiten in Einrichtungen. Nun steht fest: Auch künftig bleiben Mahlzeiten in Einrichtungen umsatzsteuerfrei. Darüber freut sich u.a. der teilhabepolitische Sprecher der FDP-Bundestagesfraktion Jens Beeck, der dem Thema mit einer Kleinen Anfrage im Bundestag nachgegangen war.










































