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Deutscher Behindertenrat: Verbrechen dürfen sich nicht wiederholen

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Foto: DBR

Berlin (kobinet) Anlässlich der heutigen Gedenkveranstaltung für die Opfer der nationalsozialistischen "Euthanasie“-Morde legte Verena Bentele, die diesjährige Vorsitzende des Sprecherrats des Deutschen Behindertenrates und Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, am Gedenk- und Informationsort einen Kranz des Deutschen Behindertenrats (DBR) nieder. In der Tiergartenstraße 4 ist während der NS-Zeit die "Aktion T4“ geplant und koordiniert worden. Bis zu 300.000 Menschen mit sogenannten geistigen, psychischen oder körperlichen Behinderungen wurden im "Euthanasie“-Programm systematisch ermordet, zuvor oftmals zwangssterilisiert oder für medizinische Zwecke missbraucht.

„Auch heutzutage werden Menschen immer noch aufgrund einer Behinderung abgelehnt und abgewertet. Wer Menschen aufgrund ihrer Behinderung, ihrer Herkunft, ihrer Religion oder ihres Geschlechts verbal oder körperlich angreift, überschreitet unsere roten Linien. Ablehnung, Vorurteile, Verächtlichmachung und Ausgrenzung waren die Grundlage für Verfolgung und Gräueltaten, wie sie im Nationalsozialismus geschehen konnten“, so Verena Bentele. „Menschenfeindlichkeit, egal, ob politisch, religiös oder ideologisch motiviert, darf nicht als Bestandteil des demokratischen Diskurses akzeptiert und legitimiert werden.“ Mit dem Gedenken will der Deutsche Behindertenrat ein Zeichen für Respekt und Toleranz setzen und mahnen, dass sich die Geschichte nicht wiederholt.