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Über 2.500 Eingaben beim Eisenbahn-Bundesamt

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Foto: ht

Berlin (kobinet) Neben den Beschwerdemöglichkeiten bei einzelnen Verkehrsbetrieben und Bahnunternehmen gibt es beim Eisenbahn-Bundesamt eine Durchsetzungsstelle für Fahrgastrechte. Inwieweit diese auch den Belangen behinderter Menschen gerecht wird und warum deren Beschwerdeformular nicht barrierefrei ist, das wollten Abgeordnete der FDP-Bundestagsfraktion um deren behindertenpolitischen Sprecher Jens Beeck von der Bundesregierung wissen. Nun liegt die Antwort vor.

„Als Durchsetzungsstelle zur Wahrung von Fahrgastrechten im Sinne des Artikels 30 der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr kommt dem Eisenbahn-Bundesamt aus Sicht der Fragesteller auch bei der Wahrung der Rechte von Menschen mit Behinde-rungen und Mobilitätseinschränkungen eine besondere Bedeutung zu“, hießt es in der Kleinen Anfrage der Abgeordneten vom 7.1.2020. Auf die Frage „Wie viele Beschwerden gab es seit Benennung des Eisenbahn-Bundesamtes als Durchsetzungsstelle?“ listet die Bundesregierung dann auch konkrete Zahlen in ihrer Antwort auf. Im Jahr 2019 waren dies beispielsweise insgesamt 2.533 Eingaben, worunter 310 Beschwerden, 1555 übrige Eingaben und 668 telefonische Eingaben über das Bürgertelefon waren. Im Jahr zuvor gab es 2721 Eingaben, 2017 lediglich 1.905 und 2016 sogar nur 1.356.

Wie viele davon mobilitätseingeschränkt bzw. behindert waren, darüber hat die Bundesregierung keine Angaben und schreibt: „Das Verfahren steht diskriminierungsfrei jedem Beschwerdeführer zur Verfügung. Mobilitätseinschränkungen von Beschwerdeführern werden nicht erhoben. Dass das ganze dann doch nicht so diskriminierungsfrei zugeht, macht die Antwort der Bundesregierung auf die Frage der Abgeordneten, warum das Online-Beschwerdeformular zur Eisenbahn nicht barrierefrei ist. Die Antwort der Bundesregierung spricht dabei für sich selbst: „Die Nutzung des Beschwerdeformulars ist den Beschwerdeführern frei gestellt und keine Voraussdzung für die Beschwerdebearbeitung durch die Durchsetzungsstelle. Die Durchsetzungsstelle ist auch formlos per E-Mail erreichbar. Dieser Kontaktweg wird von einem Großteil der Fahrgäste genutzt.“ Immerhin kommt dann doch noch die Einsicht und der Satz: „Das Beschwerdeforrnular soll zukünftig als barrierefreies Online- Beschwerdeformular bereitgestellt werden.“

Da es gar nicht so einfach ist, diese vielen nicht bekannte unternehmensunabhängige Beschwerdestelle beim Eisenbahn-Bundesamt zu finden, hier der Link zu weiteren Infos und zum Kontakt: https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Fahrgastrechte/fahrgastrechte_inhalt.html