
Foto: H. Smikac
FRANKFURT am MAIN (kobinet) Die Schwerbehindertenvertretungen haben das Recht, an allen Sitzungen von Betriebs- und Personalrat teilzunehmen. Diese Sitzungen sind ein wichtiges Instrument, um sich auszutauschen und die Anliegen der schwerbehinderten Menschen in die Mitbestimmung einzubringen.










































