
Foto: Irina Tischer
BERLIN (hib / kobinet)
BERLIN (hib / kobinet) Nach einer jetzt veröffentlichten Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der FDP trifft es nicht zu, dass seit 1. Januar 2020 in Einrichtungen der Behindertenhilfe die Mahlzeiten teilweise umsatzsteuerpflichtig und teilweise nicht umsatzsteuerpflichtig. geworden sind.
Ein Wohn- und Betreuungsvertrag, mit dem gegebenenfalls auch Verpflegung als Teil der Betreuungsleistungen zur Verfügung gestellt wird, falle, wie in der Antwort der Bundesregierung erläutert wird, unter die Steuerbefreiung nach Paragraph 4 Nummer 16 Buchstabe h des Umsatzsteuergesetzes.
Der Text der Antwort der Bundesregierung auf diese Kleine Anfrage ist HIER nachzulesen.





Hochinteressant, dass es 3 MdB es nicht schaffen sich – bevor sie eine solche Anfrage raushauen – über die neue (3 Jahre alt!) Begrifflichkeit im BTHG zu informieren, resp. diese zu berücksichtigen….
Nachdem einmal der korrekte Begriff „besondere Wohnformen“ verwendet wurde, sind alle weiteren Fragen bezogen auf „besondere Wohngruppen“, was auch immer das sein soll…peinlich!
Langsam wirds ja peinlich liebe Kobinet „Redaktion“ – kopiert und fertig, ohne sich mal den Inhalt der Drucksache an zu sehen. Schlechter geht es kaum und hat mir Journalismus nichts zu tun.
Warum ich das jetzt kritisiere? Weil schon die Originalmeldung aus dem HIB, die hier einfach kopiert und ohne echte Quellenangabe übernommen wurde, aber auch schon die HIB- Meldung nicht das abbildet, was die Bundesregierung geantwortet hat.
Wenn das die Zukunft von Journalismus ist, na dann prost Mahlzeit