
Foto: H. Smikac
FRANKFURT am MAIN (kobinet) Die Schwerbehindertenvertretungen haben das Recht, an allen Sitzungen von Betriebs- und Personalrat teilzunehmen. Diese Sitzungen sind ein wichtiges Instrument, um sich auszutauschen und die Anliegen der schwerbehinderten Menschen in die Mitbestimmung einzubringen.
Das Teilnahmerecht der Schwerbehindertenvertretung ist gleich an mehreren Stellen im Schwerbehindertenrecht, in der Betriebsverfassung und im Personalvertretungsrecht gesetzlich verankert.
In der aktuellen Ausgabe des Informationsdienstes „Schwerbehindertenrecht und Inklusion“ behandelt und beantwortet Sigrid Britschgi die wichtigsten Fragen zu diesem rechtlichen Aspekt. Mehr darüber ist hier zu erfahren. Informationen zur aktuellen Ausgabe 2-2020 sind auf den Internetseiten des Bund-Verlages unter diesem Link nachzulesen.




