
Foto: Roland Frickenhaus
Jessen (Elster) (kobinet) Normal ist es auch nach 80 Jahren immer noch nicht, das Verhältnis des deutschen Staates zu seinen Bürger"innen mit Behinderung. Seit er sich an ihnen verging, sie als "Ballastexistenzen" bezeichnete, die dem „gesunden Volkskörper“ Geld entziehen würden und die im eigenen Interesse durch Ermorden von ihren Leiden zu erlösen seien, hat sich ein Riss aufgetan, der bis heute nachwirkt.
Wie sonst kann ein Land mit dieser Vorgeschichte vollmundig die UN-BRK ratifizieren und dann mit Stolz verkünden, „im Licht der UN-BRK“ am Gesetz zur Umsetzung in nationales Recht, dem BTHG, gearbeitet zu haben? Und, als wäre dies nicht schon krude genug, wird zur weiteren Begründung für das BTHG ausgeführt, dass die durch Ermorden stark dezimierte Zahl von Menschen mit Behinderungen inzwischen wieder so angewachsen sei, dass man (wieder…) Maßnahmen zur „Bremsung der Ausgabendynamik“ ergreifen müsse, weil man von der Euthanasie nichts mehr merke.
Neben dem moralisch extrem dünnem Eis dieser Argumentation, bedeutet dies im Umkehrschluss, dass DDR und BRD, und dann später das vereinigte Deutschland, von der Ermordung behinderter Menschen finanziell profitiert haben, weil die Zahlen ihrer Bürger*innen mit Behinderung über Jahrzehnte immer unterdurchschnittlich niedrig waren.
In den letzten Tagen wurde in den Medien viel über die Befreiung des Konzentrationslagers Ausschwitz vor 75 Jahren berichtet und in diesem Zusammenhang wurde der Welt ein Deutschland präsentiert, das durchaus in der Lage ist, sich seiner historischen Schuld und Verantwortung zu stellen.
Und Menschen mit Behinderungen? Schon vergessen, dass noch in den 70er Jahren Medikamente an Menschen mit Behinderten „getestet“ wurden? Wie kann das so wenige Jahre nach der Euthanasie sein? Wenn man die Geschichte der deutschen Behindertenhilfe betrachtet, erkennt man ohnehin eher konstante Linien als moralische Aufbrüche. Und dann erschließt sich plötzlich auch, wieso man „Integration“ als deutsche Übersetzung von „inclusion“ liest.
Es ist richtig, dass das Verhältnis zu den (Volks-)Gruppen, an denen Deutschland durch Verbrechen schuldig geworden ist, immer ein besonderes ist und bleiben wird. Dass dazu auch Menschen mit Behinderungen gehören, ist offensichtlich entweder nie angekommen, oder schon wieder in Vergessenheit geraten.
Deutschland hat seine Bürger*innen mit Behinderungen bevormundet, segregiert, entrechtet, belogen und deren Existenz als „lebensunwert“ bezeichnet. Und heute beklagen Immer noch/ schon wieder Menschen mit Behinderungen, dass sie sich vom Staat alleingelassen, von ihm betrogen und von ihm verschaukelt vorkommen.
Sonderwelten, zu deren Abschaffung sich Deutschland verpflichtet hat, gibt es nicht, weil Menschen mit Behinderungen sich diese wünschten, sondern weil sie kostengünstiger sind.
Lieber ein nettes Heim mit freundlichen Grünflächen barrierefrei gestalten, als einen ganzen Stadtteil barrierefrei umzuplanen. Lieber Leistungen unter Mehrkostenvorbehalt stellen, als unter Teilhabe-/Menschenrecht. Lieber den Zugang zu Leistungen erschweren und erst dann gewähren, wenn man vom Sozialgericht verdonnert wird. Und lieber Leistungen bei denen einkaufen, die sie so billig anbieten, dass dies eigentlich regulär kaum machbar ist und wenn man dort schon „eingekauft“ hat, und, wen wundert’s, sich erhoffte Effekte nicht einstellen, gleich das gezahlte Geld zurückfordern.
Normal sieht normal aber ganz anders aus und geht auch anders!
Ein erster Schritt könnte es sein, den neuen Behindertenbegriff, der die Grundlage des BTHG darstellt, mit Leben zu füllen. Dies würde bedeuten, dass die den Menschen mit Behinderungen zur Verfügung gestellten Hilfen an drei Punkten ansetzen: Dem Individuum, den einstellungsbedingten Barrieren und den Umweltbarrieren.
Das ist weitaus mehr als das, was wir gegenwärtig im Zuge der Bedarfsermittlung erleben. Denn hier geht es ja mehr oder weniger vorrangig um die Person und nicht so sehr um die „einstellungs- und umweltbedingten Barrieren“.
Behinderung ist eben nicht auf das Individuum zu reduzieren. Eine solche Sichtweise, siehe oben, hatten wir Deutschland schon einmal und über die Auswüchse einer lediglich am Individuum orientierten Betrachtung von Behinderung können wir in den Geschichtsbüchern nachlesen.
Wenn sich also etwas ändern soll, dann geht es um das, was man holprig als „Enthinderung“ bezeichnen könnte. Das ist mehr als Bewusstseinsbildung. Es geht um die aktive und offensive Auseinandersetzung mit unserem postkapitalistischen neoliberalen System und den ihm zugrundeliegenden Wertvorstellungen. Das ist eine durchaus veritable Herausforderung.
Wir werden gegenwärtig erneut Zeitzeugen von merkwürdigen moralischen Auffassungen. Da macht es sich gut, sich wieder auf das zu besinnen, was unsere Gesellschaft im Kern zusammenhält: Das Soziale (und nicht die Knete…!). Aktuell, so scheint es, ist es aber offensichtlich einfacher, einen Bahnhof barrierefrei umzugestalten, als in den Köpfen völkisch denkender Zeitgenossen Platz für Nächstenliebe zu wecken.
Wir brauchen in Deutschland dringend einen Diskurs über einstellungsbedingte Barrieren. Das ist so erforderlich wie schwierig zugleich. Was also ist eine gute, eine „barrierefreie“ Einstellung? Was zeichnet sie aus und was ist zu unternehmen, um zu einer barrierefreien Einstellung zu gelangen?
Wer seine Gedanken in diese Richtung mal von der Leine lässt, wird schnell merken, wie eng Soziales (Behindertenhilfe,… ) und Politik zusammenhängen und wie wenig es gewollt ist, dass wir dieses zusammen denken. So gesehen ist es quasi ein Glücksfall, dass uns das BTHG mit dem ihm zugrundeliegenden Verständnis von „Behinderung“ dazu auffordert.
Menschen mit Behinderungen zu helfen, heißt, an ihrer „Enthinderung“ zu arbeiten. Behindertenhilfe ist „Enthinderungshilfe“ und der Auftrag der freundlichen Behindertenbeauftragten besteht darin, sich für Enthinderung einzusetzen.
Bei einer solchen Sichtweise wird sich das, was wir schon seit Jahren sehr kontrovers diskutieren, nämlich Inklusion, als Nebenprodukt von Enthinderung ganz von allein einstellen.
Es stimmt verwunderlich, dass sich unser Land mit seiner historischen Schuld nicht an die Spitze einer bedingungslosen Inklusionsbewegung gesetzt hat und zum Vorzeigeland geworden ist. Selbst gut achtzig Jahre danach muss man ins Ausland fahren, wenn man sehen will, wie Teilhabe geht.
Wer sehen will, wie es nicht geht, kann hierbleiben.
So bleibt uns Augenzeugen nichts anders übrig, als zu konstatieren: Normal ist normal anders!
1. Teil:
Sehr geehrter Herr Frickenhaus,
sorry, aber irgendwie beißt sich ihre Argumentation in den Schwanz:
„‚Behinderung‘ ist eben nicht auf das Individuum zu reduzieren.“ vs
„Menschen mit Behinderungen zu helfen, heißt an ihrer
‚Enthinderung‘ zu arbeiten.“
Der erste Satz ist völlig richtig, beim 2. Satz fallen sie wieder in einen Essentialismus von Behinderung zurück – und dies gleich mehrfach:
Menschen mit Behinderungen ist eine Zuschreibung, korrekt – auch
wenn viele hier aufschreien – wäre behinderte Menschen, weil es ums
Behindert-Werden und nicht ums Behindert-Sein geht!
Menschen mit blonden Haaren zu helfen, heißt an ihrer
„Entblondung“ zu arbeiten – hört sich blöd an, macht die
Sache aber plastisch. Wer sagt denn, das „Menschen mit
Behinderung“ zu helfen ist? Und wer sagt, dass an ihrer
„Enthindeurng“ zu arbeiten ist? Und vorallem, wer arbeitet
an der „Enthinderung“? Dürfen dies „Menschen mit…“
noch entscheiden oder folgt dies aus der Verkündigung der Inklusion?
Wenn die DB Bilfinger & Berger den Auftrag gibt einen Bahnhof so
zu gestalten, dass er barrierefrei ist, haben weder die DB noch
Bilfinger & Berger für bspw. Herrn Krauthausen gearbeitet, noch
ihm geholfen und ich mutmaße mal, dass er es sich verbitten würde,
wenn diese Unternehmen dann auch noch Werbung mit ihm machen
würden.
Inklusion ist keine Einzelfallhilfe, sondern eine Form
des Zusammenlebens!
„’Behindertenhilfe‘ ist ‚Enthinderungshilfe‘ und der Auftrag der freundlichen ‚Behindertenbeauftragten‘ besteht darin, sich
für ‚Enthinderung‘ einzusetzen.“
2. Teil:
Wen meinen sie mit „Behindertenhilfe“?
Profession, Disziplin oder das, was der Gesetzgeber für Leistungen nach SGB IX bezahlt?
Zu Hrn. Dusel habe ich mir noch keine endgültige Meinung gebildet, leigt vielleicht dass ich seinen „Auftrag“ auch noch nicht wirklich erkennen kann – bisher ist er für mich eher ein Grüß-August der treffsicher vieles torpediert, was ich mir unter seinen Aufgaben vorstellen (Sondermedizinzentren für behinderte Menschen, Hospizarbeit braucht mehr Ehrenamt, etc.)
„Wenn man die Geschichte der deutschen Behindertenhilfe
betrachtet, erkennt man eher konstante Linien als moralische
Aufbrüche. Und dann erschließt sich plötzlich auch, wieso man
‚Integration‘ als deutsche Übersetzung von ‚inclusion‘ liest.“
Auf das Sozialwesen bezogen: Ist ein moralischer
Aufbruch Aufgabe seines Sozialunternehmens? Gott bewahre uns vor dieser Mission!
Bezogen auf die Fachwissenschaft: „Sozialisation
und Behinderung“ hat Wolfgang Jantzen 1974 geschrieben; die
interaktionistische Theorie von Behinderung hat Walter Thimm
ebenfalls ist dieser Zeit entfaltet, die Liste lässt sich mühelos
nach um 2 Dutzend Namen erweitern – und die meisten Arbeiten in der Richtung sind 30 Jahre oder älter! By the way: Alle diese Autoren benutzen den Integrationsbegriff oder wie Dörner: Teilhabe/Teilgabe!