
Foto: Franziska Vu ISL
Berlin (kobinet) Im Kampf gegen Benachteiligungen behinderter Menschen markiert der 30. Juni 1994 ein wichtiges Datum. Damals waren hunderte behinderte Menschen zum Berliner Reichstag gekommen, um den Bundestagsbeschluss für die Aufnahme des Benachteiligungsverbots im Grundgesetz zu verfolgen, für den sie so hart gekämpft hatten. Dass aber auch heute noch für die Umsetzung des Satzes „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ gekämpft werden muss, zeigt die heutige Aktion am Brandenburger Tor gegen geplante Einschränkungen der Selbstbestimmung im Intensivpflegegesetz, das am Donnerstag im Bundestag zur Verabschiedung auf der Tagesordnung steht, meint Ottmar Miles-Paul in seinem kobinet-Kommentar.










































