
Foto: Franziska Vu ISL
Berlin (kobinet) Mit der heute endenden Frist zur Abgabe einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf eines Teilhabestärkungsgesetzes des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) bewertet die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) das Prozedere der Verbändebeteiligung für diesen Entwurf lediglich als Vorstufe der Partizipation. Der Grund der Empörung sieht folgender Maßen aus: Der Entwurf eines für Menschen mit Behinderungen durchaus wichtigen Teilhabestärkungsgesetzes, das viele wichtige Bereiche des alltäglichen Lebens berührt, wurde erst am 22. Dezember 2020 an die Verbände versandt mit Frist „Freitag, 08. Januar 2021“, nach Protesten wurde die Frist dann um eine Woche verlängert.











































