
Foto: Irina Tischer
Wiesbaden (kobinet) Seit mehr als 70 Jahren gibt es in Hessen schon das Blindengeld. Nun plant die hessische Landesregierung auch die Einführung eines Gehörlosen- und Taubblindengeldes. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde bereits in erster Lesung im hessischen Landtag beraten, wie die Landesbehindertenbeauftragte von Hessen Rika Esser in einer Rundmail mitteilte. Dem Gesetzentwurf zufolge ist ein Gehörlosengeld von 150 Euro und ein Taubblindengeld von 1.300 Euro für Hessen vorgesehen.











































