Wien (kobinet) Österreich ist Deutschland nicht nur in Sachen Gesetzgebung zur Barrierefreiheit voraus, auch andere Probleme lassen sich dort zum Teil anscheinend unkomplizierter als hierzulande regeln. Seit 28. April 2021 liegt der Entwurf zur Novelle des österreichischen Abfallwirtschaftsgesetzes vor. Eine der vorgesehenen Maßnahmen sieht das Verbot von Einwegplastik-Produkten vor, darunter auch Plastik-Strohhalme. Da diese für einige Menschen mit Behinderungen eine wichtige Trinkhilfe darstellen, wurde, auf die Anregung von BIZEPS, dem Wiener Zentrum für Selbstbestimmtes Leben, eine Ausnahmeregelung geschaffen, wie der Online-Nachrichtendienst BIZEPS berichtet.
Link zum BIZEPS-Bericht zur österreichischen Regelung zu Plastikstrohhalmen