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Einstweilige Anordnung zum Stundenlohn

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Foto: omp

Hollenbach (kobinet) Die Stundenlöhne in Arbeitgebermodellen geben immer wieder Anlass zu heftigen Streitigkeiten zwischen behinderten Arbeitgeber*innen und ihren Kostenträgern. Nun gab es in Dresden eine einstweilige Anordnung hierzu, bei der es sich herausstellt, dass sich das Gericht wirklich mit den Problemen in diesem Bereich befasst hat.

Der Bundesverband ForseA hat diese Entscheidung auf seiner Homepage verlinkt und stellt unter anderem fest: „Endlich hat ein Gericht mal herausgearbeitet, dass es bei der Suche nach Assistent*innen einen signifikanten Unterschied zwischen den Arbeitgebermodellen auf der einen und ambulanten Diensten auf der anderen Seite gibt. Behinderte Arbeitgeber*innen haben nie den langen Atem, sich auf der Suche nach Assistent*innen am Arbeitsmarkt lange nach passenden Menschen umzuschauen.“