
Foto: Von Institut für Menschenrechte – Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0
BERLIN (kobinet) Mit dem „Barrierefreiheitsstärkungsgesetz“ will die Bundesregierung die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit („European Accessibility Act“) umsetzen. Damit werden erstmals, so wird seitens der Bundesregierung betont, private Unternehmen verpflichtet, bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten. Dazu zählen Computer, Smartphones, der Online-Handel oder digitale Angebote im Fernverkehr, etwa Reiseinformationen. Das Gesetz soll 2025 in Kraft treten und es gibt eine weitere Umsetzungsfrist von mehreren Jahren. So müssen Serviceterminals und Bankautomaten nach dem Gesetzentwurf sogar erst 2040 barrierefrei sein.











































