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Kritik an Gesetzesvorhaben für Triage-Software

drei rote Ausrufezeichen
Drei rote Ausrufezeichen
Foto: ht

Berlin (kobinet) Während behinderte Menschen immer noch auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsbeschwerde von AbilityWatch zu Regelungen zur Triage und letztendlich auf eine Entscheidung des Bundestages zu diesem Thema warten, droht bereits neue Ungemach. Anlass ist ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung, wonach algorithmengestützte Systeme bald erste Einschätzungen für medizinische Notfälle abgeben könnten. Diese Entwicklung kritisiert die Landesbehindertenbeauftragte von Berlin, Christine Braunert-Rümenapf, die die kobinet-nachrichten auf einen entsprechenden Beitrag in ZEIT ONLINE hingewiesen hat.

„Die Bundesregierung will künftig Softwaresysteme einsetzen, die über die Dringlichkeit eines Notfallpatienten entscheiden. Die Gefahren aber sind größer als der Nutzen“, heißt es zur Einführung in den kritischen Gastbeitrag von Thomas Beschorner, Andreas Diekmann, Bruno Frey, Thilo Hagendorff, Dirk Helbing, Peter Seele, Sarah Spiekermann, Jeroen van den Hoven und Andrej Zwitter in ZEIT ONLINE vom 6. Mai 2021.

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