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Umsetzung der EU-Vorgaben zur Barrierefreiheit wird breit kritisiert

Blaues Paragraphenzeichen auf grauem Grund
Paragraphenzeichen
Foto: H. Smikac

BERLIN (kobient) Nicht nur bei Sozial- und Behindertenverbänden sondern auch während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales wurde am Montag im Bundestag breite Kritik an der vorgesehenen Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes deutlich.

Ziel des Gesetzentwurfes ist es, wie die Bundesregierung dazu erklärt die Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten zur Barrierefreiheit zu vereinheitlichen. Dadurch sollen Menschen mit Behinderungen eine breitere Produktpalette zur Auswahl haben und nicht länger auf den Kauf teurer Spezialprodukte angewiesen sein.

In der öffentlichen Anhörung zum vorliegenden Gesetzentwurf sprach zum Besipiel Christiane Möller vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) von einer mutlosen Minimalumsetzung der europäischen Vorgaben und betonte, dass im Interesse der Grundrechte von Menschen mit Behinderungen hätte viel mehr getan werden müssen.

Weitere Stellungnahmen zum Gesetzentwurf in dieser öffentlichen Anhörung sind HIER nachzulesen.