
Foto: Bundesverfassungsgericht
Karlsruhe (kobinet) Mit einem am 12. Mai veröffentlichtem Beschluss hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine fachgerichtliche Entscheidung in einem betreuungsrechtlichen Verfahren aufgehoben und zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen. Die Beschwerdeführerin und Mutter einer gesetzlich betreuten Frau setzte sich gegen eine fachgerichtliche Entscheidung zur Wehr, mit der ihre Entlassung als Betreuerin bestätigt wurde. Der Wunsch der Tochter war es ausdrücklich, von ihrer Mutter weiter betreut zu werden.
„Die Entscheidung verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Art. 6 Abs. 1 GG, weil das Landgericht Bedeutung und Tragweite der persönlichen Beziehung und familiären Bindung der Beschwerdeführerin als Mutter zu ihrer Tochter und des Wunsches der Tochter, von ihrer Mutter betreut zu werden, für die Entscheidung über die Entlassung der Beschwerdeführerin als Betreuerin ihrer Tochter verkannt hat“, heißt es u.a. in der Presseinformation des Bundesverfassungsgerichts zur Entscheidung.