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Berlin / Trier (kobinet) Die Petition von Lukus Krämer aus Trier für einen Mindestlohn für behinderte Menschen, die in Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten, macht derzeit nicht nur Schlagzeilen, sondern hat bereits über 100.000 Unterstützer*innen auf der Petitionsplattform change.org. Nachdem sich der Verein Werkstatträte Deutschland vom Inhalt der Petition distanziert hat und seine Forderung nach einem Basisgeld bekräftigt hat, wird nun rege über die verschiedenen Positionen diskutiert und dabei auch die Position von Werkstatträte Deutschland kritisch beleuchtet.
„Werkstatträte Deutschland e.V. distanziert sich vom Inhalt der Petition und fordert stattdessen bereits seit 2019 das „Basisgeld“! Sie finden mehr Informationen im Download Bereich unserer Internetseite. Derzeit sind Beschäftigte in Werkstätten in einem sogenannten arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis beschäftigt. Dies bedeutet, dass sie neben vielen Arbeitsrechten des sogenannten allgemeinen Arbeitsmarktes wie zum Beispiel Urlaub, Mutterschutz, Arbeitsschutz, Rentenansprüchen etc. auch noch besondere zusätzliche Schutzrechte wie zum Beispiel Arbeitsplatzgarantie, keine Leistungsverpflichtung und eine praktische Unkündbarkeit besitzen. Wer einen Mindestlohn fordert, fordert auch den allgemeinen Arbeitnehmerstatus. Dies würde den Verlust der besonderen Arbeitsbedingungen und zusätzlichen Schutzrechten bedeuten. Dies lehnen wir ab.“, heißt es in der Stellungnahme von Werkstatträte Deutschland auf der Internetseite des Vereins.
Link zur Stellungnahme von Werkstatträte Deutschland
Das Nachrichtenportal EU Schwerbehinderung hat sich mit der Kritik von Werkstatträte Deutschland an der Forderung für einen Mindestlohn genauer befasst und sich die Forderung nach einem Basisgeld genauer angeschaut. Dort heißt es: „Etwas verwunderlich sind die Forderungen nach dem Basisgeld. Wenn man etwas nachrechnet, liegt dieses über den Mindestlohn. Der über die Petition geforderte Mindestlohn liegt bei 9,36 Euro Stundenlohn. Das Basisgeld, geht von 70% des Durschnittlohn (18,62 Euro bei Frauen pro Stunde – Quelle: Statistisches Bundesamt ) aus, was ein Basisgeld von 13,04 Euro (70%) pro Stunde entsprechen würde. Damit ist die Forderung von ‚Werkstatträte Deutschland e.V.‘ höher als der Mindestlohn und trotzdem schreibt der Verein Werkstatträte Deutschland e.V.: ‚Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ermöglichen auf absehbare Zeit kaum Spielraum für die Zahlung von Mindestlöhnen‘.“
Link zum Bericht von EU Schwerbehinderung
Und Lukas Krämer hat auch nicht lange auf eine Kritik an der Kritik an seiner Forderung warten lassen und auf YouTube ein Video mit einer Reihe von Links zu weiteren Informationen eingestellt.
Link zum Video von Lukas Krämer auf YouTube
Link zur Petition von Lukas Krämer für einen Mindestlohn in Werkstätten auf change.org
Auch auf Twitter wird mittlerweile über das Thema diskutiert, so schrieb beispielsweise Christiane Link: „Lukas ist der derzeit beste Aktivist für Inklusion, den Deutschland hat. Unabhängig, uneitel und furchtlos.“
Link zum Tweet von Christiane Link
Eines zeigt die Auseinandersetzung über den richtigen Weg für eine bessere Entlohnung in Werkstätten für behinderte Menschen, dass an diesem System vieles nicht stimmt – gerade im Hinblick auf die UN-Behindertenrechtskonvention.
„Werkstätten müssen sich zu Integrationsbetrieben weiterentwickeln, in denen sowohl Menschen mit als auch ohne Behinderung einen ihren Fähigkeiten und Neigungen entsprechenden Arbeitsplatz finden und volle Arbeitnehmerrechte haben. Das haben schon die Teilnehmerinnen und Teilnehmer – als Werkstatt-Beschäftigte des 1. Alternativen Werkstättentages1988 gefordert! Die Umwandlung in Integrationsbetriebe sollte schrittweise erfolgen und spätestens in zehn Jahren abgeschlossen sein.“ Diese richtungsweisende Kernforderung aus dem Jahr 2006 (!) wurde von der Politik bislang völlig ignoriert: https://www.sozialpsychiatrie-mv.de/PDF/DeutzerErklaerung.pdf