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Monitoringstelle fordert Ausbau des Gewaltschutzes

Logo Deutsches Institut für Menschenrechte
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Foto: Von Institut für Menschenrechte - Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0

BERLIN (kobinet) Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte weist seit Jahren auf die Notwendigkeit eines besseren Gewaltschutzes für Menschen mit Behinderungen hin. Menschen mit Behinderungen, die in Einrichtungen leben, sind, wie der damatische Vorfall im Potsdamer Oberlinhaus zeigt, noch immer nicht ausreichend vor Gewalt geschützt.

Weiter weist die Monitoringstelle darauf hin, dass auch die Geschehnisse im Wittekindshof in Bad Oeynhausen sind noch lange nicht aufgearbeitet sind.

Insgesamt laufen Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft wegen Freiheitsentzug und Körperverletzungen gegen 145 Ärzte, Betreuer und Pflegekräfte. Viel zu oft sind diese Betreuungs- Einrichtungen geschlossene Systeme, in denen Menschen versorgt und betreut werden, ohne am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.

Der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen habe bei der letzten Staatenprüfung im Jahr 2015 angemahnt, Deutschland solle eine wirksame Gesamtstrategie zum Schutz vor Gewalt entwickeln, einschließlich einer menschenrechtsbasierten unabhängigen Überwachung und niedrigschwelligen Beschwerdeverfahren in Einrichtungen, so erklärt Britta Schlegel, die Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention. Bislang ist in dieser Hinsicht nicht genug passiert. Die Monitoring-Stelle begrüßt in dem Zusammenhang die Stärkung des Gewaltschutzes im Wohnteilhabegesetz Berlin und empfiehlt, dass auch andere Bundesländer diesem Vorbild folgen sollten.

Ziel muss jedoch die Deinstitutionalisierung sein. Menschen mit Behinderungen haben Rechte. „Im Zentrum jedes pflegerischen oder betreuenden Handelns muss es um die Wahrung ihrer Selbstbestimmung und Würde, die Inklusion in die Gemeinschaft und die Wahlfreiheit, was das eigene Leben betrifft, gehen“, so unterstreich die Monitoringstelle dazu. Das entspricht der UN-Behindertenrechtskonvention, die auch Deutschland in Artikel 19 zur Deinstitutionalisierung verpflichtet. Dementsprechend müssen Ambulante Unterstützungsdienste für alle Menschen mit Behinderungen, jenseits von Art und Schwere der Beeinträchtigung, ausgebaut und große stationäre Wohneinrichtungen schrittweisen aufgelöst werden.

Das Empowerment behinderter Menschen, ihre gleichberechtigte Inklusion und die Auflösung stationärer Wohnformen sind der beste Schutz vor Gewalt.