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Berlin (kobinet) Entsprechend seines gesetzlichen Auftrags hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 19. November in einer neuen Richtlinie festgelegt, wie die außerklinische Intensivpflege zukünftig geregelt werden soll. Der G-BA listet in seiner nun beschlossenen Richtlinie zur außerklinischen Intensivpflege (AKI-RL) eine Auswahl von Therapieleistungen auf, die verordnet werden können, konkretisiert, welche Voraussetzungen dabei gelten und wie die Zusammenarbeit der verschiedenen betreuenden Berufsgruppen koordiniert werden soll.










































