
Foto: Irina Tischer
Berlin (kobinet) Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner am 28. Dezember 2021 verkündeten Entscheidung deutlich gemacht, dass der Deutsche Bundestag unverzüglich handeln muss, um Diskriminierungen behinderter Menschen bei eventuellen coronabedingten Triage-Entscheidungen zu verhindern. Diese Botschaft scheint angekommen zu sein, so dass nun schnell gehandelt werden muss.
„Das erste Ziel muss sein, dass es erst gar nicht zu einer #Triage kommt. Wenn aber doch, dann bedarf es klarer Regeln, die Menschen mit Handicaps Schutz vor Diskriminierung bieten. Die #BReg wird dazu zügig einen Entwurf vorlegen“, hatte Bundesjustizminister Marco Buschmann am 28. Dezember 2021 als Reaktion auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts getwittert. Auch von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach kam eine schnelle Reaktion auf den Verfassungsgerichtsbeschluss auf Twitter: „Ich begrüsse das Urteil des BVG ausdrücklich. Menschen mit Behinderung bedürfen mehr als alle anderen des Schutzes durch den Staat. Erst Recht im Falle einer Triage. Jetzt aber heisst es, Triage durch wirksame Schutzmassnahmen und Impfungen zu verhindern.“
Link zum Tweet von Karl Lauterbach
Wenn nun der Betrieb nach der Winterpause im Deutschen Bundestag wieder Fahrt aufnimmt, dürfte es spannend werden, welche konkreten Aktivitäten zur Umsetzung der Maßgabe des Bundesverfassungsgerichts beschlossen werden. Hier dürfte der Bundestagsausschuss für Gesundheit, der derzeit noch kommissarisch von Hubert Hüppe geleitet wird, sicherlich eine wichtige Rolle spielen. Die erfolgreichen Beschwerdeführer*innen und Selbstvertretungsorganisationen behinderter Menschen haben dabei schon klar gemacht, dass der weitere Prozess partizipativ verlaufen muss und nicht wieder über die Köpfe behinderter Menschen hinweg ohne entsprechende Beteiligungsverfahren entschieden werden darf.