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Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber*innen

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Foto: Susanne Göbel

Berlin (kobinet) Im Gesetzgebungsverfahren waren sie umstritten, weil die Behindertenverbände die Erhöhung der Ausgleichsabgebe für beschäftigungspflichtige Betriebe gefordert hatten, die keinen einzigen behinderten Menschen beschäftigen und lediglich Beratungsstellen für Arbeitgeber dabei herausgekommen sind. Nun sollen die einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber*innen eingerichtet werden, wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zu den Neuerungen in diesem Jahr mitteilt.

„Viele Arbeitgeber scheuen die Einstellung von Menschen mit Behinderungen, weil sie die Mehrarbeit fürchten, die mit der Beantragung der vielfältigen behinderungsspezifischen Hilfeleistungen entstehen. Ab dem 1. Januar 2022 sollen bundesweit eingerichtete unabhängige und trägerübergreifende Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber, die Arbeitgeber über die Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen informieren, beraten und bei der Antragsstellung unterstützen. Sie sollen helfen, nicht nur zu erfahren, welche Hilfen zur Verfügung stehen – beispielsweise höhenverstellbare Tische oder spezielle Software für sehbehinderte Menschen -, sondern diese auch im Namen der Arbeitgeber für diese beantragen können. Wenn sich Arbeitgeber für die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen entschieden haben, nehmen die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber diesen die Laufarbeit zu potentiellen Leistungsträgern ab und sorgen auf diese Weise für eine Entlastung der Arbeitgeber von der Bürokratie. Zur Finanzierung der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber überlässt der Bund den Integrationsämtern der Länder ab dem 1. Juni 2022 zusätzlich zwei Prozentpunkte aus dem Aufkommen an Ausgleichsabgabe“, heißt es vonseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zu den gesetzlichen Änderungen zum 1. Januar 2022.

Link zu den Infos zu den Änderungen ab 1.1.2022 des BMAS