
Foto: ht
Berlin (kobinet) Wissen Sie wieviel Lohn eine Prüferin, ein Prüfer für Leichte Sprache bekommt? Ich habe es bis vor wenigen Tagen auch nicht gewusst. Wie wird die Leistung dieser Menschen gewürdigt, die den öffentlichen Stellen helfen, die gesetzlichen Vorgaben nach barrierefreien Webseiten und barrierefreier Kommunikation zu erfüllen. Mindestlohn ist es nicht.
Die öffentlichen Ämter und Behörden sind nach dem im vergangenen Jahr verabschiedeten Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und anderen Gesetzen verpflichtet, relevante Inhalte von Webseiten, für die Teilhabe wichtige Inhalte, mit Gebärdensprache und Leichte Sprache vorzuhalten. Dazu benötigen die öffentlichen Stellen natürlich qualifiziertes Personal, welches sie selbst nicht haben und nicht vorhalten.
Die Übersetzung in Leichte Sprache nehmen meist Agenturen für Leichte Sprache vor. In den Agenturen arbeiten qualifizierte Sprachmittler*innen, die nicht kognitiv eingeschränkt sind. Je nach Bedeutung eines Textes muss der Text von qualifizierten Prüfern und Prüferinnen in eigener Sache auf Verständlichkeit und Leichte Sprache Richtigkeit geprüft werden.
Sprachmittler*innen erhalten ihre Qualifikation an speziellen Schulen mit abschließender Zertifizierung.
Prüfer*innen erhalten ihre Qualifizierung an Ausbildungsstätten des Netzwerkes Leichte Sprache mit einer abschließenden Zertifizierung. Beide Qualifizierungen entsprechen ausgebildeten Berufen.
Wie kommen die Sprachmittler*innen und Prüfer*innen zu ihren Aufträgen?
Die öffentlichen Stellen schreiben die zu erledigenden Aufträge öffentlich aus. Sprachmittler-Agenturen oder Einzelpersonen bewerben sich, wie das so bei Ausschreibungen ist, um die Arbeit zu erhalten. Sprachmittler-Agenturen haben Kontakte und Beziehungen zu Prüfer*innen. Prüfer*innen werden meist von den Agenturen bezahlt.
Durch den Ausschreibungswettbewerb werden Übersetzungsagenturen zu Konkurrenten. Es findet ein Preiskampf sonders gleichen statt. Ich kenne einige Sprachmittler*innen, die sich nicht mehr an diesem dummen Kampf beteiligen.
Da Prüfer*innen sich bisher nicht selbst von dieser Arbeit des Prüfens ernähren können, findet man diese oft in Behindertenwerkstätten. Dort erhalten sie das in Werkstätten bezahlte „Taschengeld“. Das ist auch so, wenn eine Agentur Leistungen zur Leichten Sprache von einer Behindertenwerkstatt abverlangt. Und das ist merklich weniger als 1 Euro pro Stunde.
Würden Sie für weniger als 1 Euro pro Stunde überhaupt einen Finger krumm machen?
Ich frage mich, warum staatliche Stellen bei der Ausschreibung von den Agenturen nicht verlangen, die Bezahlung der nachfolgenden Prüfer*innen nach gesetzlichen Mindestlohn überprüfbar nachzuweisen.
Wer nicht wenigstens Mindestlohn bezahlt muss den Schaden ausgleichen und darf nie mehr an Ausschreibungen teilnehmen. In anderen Branchen geht das. Mindestlohn ist zu zahlen und der muss an die Person direkt ausgezahlt werden, die die Arbeit leistet. Alles andere ist menschenunwürdige Ausbeutung, die einklagbar ist. Solche Ausbeutung entspricht auch nicht dem Bild Deutschlands als fortschrittliches Land.
Ich frage mich auch, wie es sein kann, dass Gesetzestextentwerfer und die Gesetzgeber nicht umfassend ganzheitlich diese Prozesse vorher denken können. Oder ist das Absicht?
Ich habe da einen völlig anderen Ansatz.
Die öffentlichen Stellen werden immer Leichte Sprache Kompetenz (Sprachmittler*innen und Prüfer*innen) benötigen. Auch wenn einmal Leichte Sprache Normalität ist. Es ist so viel zu tun, allein, wenn ich an all die Formulare, die Bürger*innen ausfüllen müssen, denke. Die Leichte Sprache Kompetenz gehört über den ersten Arbeitsmarkt in die Amtsstuben mit Festanstellung.
Der Kampf um Aufträge durch Ausschreibung muss beendet werden.
Die Festanstellung hat außerdem Wirkung auf das Bewusstsein in den Amtsstuben. Behinderte können ihren Fähigkeiten entsprechend ihren Lebensunterhalt auch selbst erarbeiten und sind dann nicht von Sozialleistungen abhängig.
Die Gesetze (BGG und andere) fordern nicht nur barrierefrei Information. Sie fordern auch barrierefreie Kommunikation. Ob lernbehinderte Menschen (Analphabeten, Bildungsschwache, Migranten, Ausländer) erfolgreich ein Kontakttelefon benutzen, um ihr Problem bei einer Behörde loszuwerden, hängt wesentlich davon ab, wie ein Callcenter oder die Telefonzentrale mit Leichter Sprache umgehen kann. In Leichter Sprache kompetente Menschen können das sehr gut. Barrierefreie Webformulare in Leichter Sprache gehören auch dazu, auch wenn die Überwachungsstelle BFIT-Bund es anders macht.
Warum gibt es in den Ämtern keine speziellen Telefonnummern für Leichte Sprache? Bitte keine Ausrede wie „da ruft ja keiner an“. Ich würde auch nicht anrufen, wenn mein Gegenüber sich nicht mit mir verständigen kann. In diesen Telefonzentralen können Behinderte fest angestellt arbeiten.
Ein Sozialempfänger weniger – ein Steuerzahler mehr. Und mit wenigstens Mindestlohn, der auch die Rente sichert.