
Foto: Irina Tischer
BERLIN (kobinet) Zum 1. Januar wird der Hartz-IV-Regelsatz für Kinder und Jugendliche um zwei, bezeihungsweise drei Euro erhöht. Das Deutsche Kinderhilfswerk bemängelt die geringe Erhöhung des Regelsatzes für Kinder und Jugendliche im Hartz-IV-Bezug als völlig unzureichend. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation wird damit kein Beitrag zur Bekämpfung von Kinderarmut geleistet. Angesichts der derzeit hohen Inflationsrate wird das Problem der Kinderarmut in Deutschland sogar eher verschärft. Zudem sind die Sätze für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf nach Einschätzung des Kinderhilfswerkes weiterhin viel zu gering.









































