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Bundestagsabgeordnete zum Triage-Beschluss

Bundesadler im Plenarsall
Bundesadler im Plenarsall
Foto: Irina Tischer

Berlin (kobinet) Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz von Menschen mit Behinderungen im Falle einer pandemiebedingten Triage hat sich auch der teilhabepolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Jens Beeck und Sören Pellmann von der Linksfraktion zu Wort gemeldet. Zudem haben auch einige Unionsabgeordnete Statements veröffentlicht, nachdem das lange von ihnen geführte Bundesgesundheitsministerium in dieser Frage sowie die CDU/CSU Bundestagsfraktion weitgehend untätig war. Nun fordern die Unionsabgeordneten plötzlich von der Bundesregierung entsprechende Aktivitäten.



„Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass Menschen mit Behinderung in Triage-Situationen vor tödlicher Diskriminierung geschützt werden müssen. Damit stärkt es vielen Menschen den Rücken und stellt klar: Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes ist nicht verhandelbar“, erklärte Jens Beeck von der FDP.

„Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts müssen endlich die überfälligen Vorkehrungen getroffen werden, damit Menschen mit Behinderung im Zweifel bei Fragen der Triage nicht systemisch diskriminiert werden. Sowohl die Große Koalition unter Kanzlerin Merkel als auch die Ampel unter Kanzler Scholz haben es verschlafen menschenrechtsbasierte Kriterien für diese hoch sensible Frage zu finden. Angesichts des kaputtgesparten Gesundheitssystems und der drohenden Omikron-Welle gilt es zügig den notwendigen Rechtsrahmen zu schaffen. Gleichzeitig sollte die Debatte nochmals alle politischen Akteure aufrütteln die Profitausrichtung des Gesundheitssektors zu hinterfragen. Die Triage ist nämlich auch das Ergebnis einer absoluten Fehlausrichtung der Gesundheitspolitik, die auch die aktuellen Koalitionäre zu verantworten haben“, erklärt Sören Pellmann, Sprecher für Inklusion und Teilhabe in der 19. Legislaturperiode der Linksfraktion. Das Bundesverfassungsgericht verweise zurecht darauf, dass der Rechtsrahmen „unverzüglich“ zu schaffen sei. „Dies darf aber nicht dazu führen, dass besonders von dieser Frage betroffene Gruppen nicht an der Debatte beteiligt werden. Eine Entscheidung über deren Köpfe hinweg wäre in dieser Diskussion der falsche Weg. Da angesichts der aktuellen Corona-Entwicklungen in Europa die Zeit drückt, muss diese Frage sofort durch das Bundeskabinett beraten und ein Zeitplan zur Verabschiedung eines notwendigen Gesetzes vorleget werden“, so Sören Pellmann.

Der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings, und der Justiziar der Fraktion, Ansgar Heveling haben sich wie folgt zu dem Verfassungsgerichtsbeschluss geäußert: Günter Krings betonte gestern in einer Presseinformation der CDU/CSU Bundestagsfraktion: „Menschen mit Behinderungen sind besonders vulnerabel und bedürfen gerade in Zeiten der Coronapandemie des besonderen Schutzes vor Benachteiligung. Das Bundesverfassungsgericht hat heute klargestellt, dass die derzeitigen nicht gesetzlichen Richtlinien nicht ausreichen, um einen wirksamen Diskriminierungsschutz zu gewährleisten. Die Bundesregierung muss daher schnellstmöglich einen Gesetzentwurf vorlegen, um diese Schutzlücke zu schließen. Wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion werden das konstruktiv begleiten. Angesichts des Aufeinandertreffens des Diskriminierungsverbots aus Artikel 3 Grundgesetz mit dem aus der Menschenwürde resultierenden Verbot der Abwägung von Leben gegen Leben kommt vor allem ein Diskriminierungsschutz durch Verfahren in Betracht. Vorrangiges Ziel bleibt aber zu verhindern, dass es überhaupt zu Triageentscheidungen kommt.“

Ansgar Heveling erklärte gestern: „Mit seiner heutigen Entscheidung erkennt das Bundesverfassungsgericht an, dass das geltende Kriterium der klinischen Erfolgsaussicht als Maßstab für notwendige Priorisierungsentscheidungen verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist. Die derzeit geltenden nicht gesetzlichen Regelungen reichen aber nicht aus, um für Menschen mit Behinderungen einen wirksamen Diskriminierungsschutz bei einer etwaigen Triage zu gewährleisten. Daher hat sich der grundrechtliche Schutzauftrag zu einer gesetzgeberischen Handlungspflicht verdichtet. Die Bundesregierung muss nun schnellstmöglich einen Gesetzentwurf vorlegen, da das Bundesverfassungsgericht unverzügliches Handeln anmahnt. Hierzu weisen die Karlsruher Richter selbst den Weg, indem sie als mögliche Lösung einen Diskriminierungsschutz durch Verfahren aufzeigen. Dafür steht ein ganzes Instrumentarium von Möglichkeiten zur Verfügung wie etwa Ethikkommissionen, das Mehraugenprinzip oder besondere Dokumentationspflichten. Klargestellt hat das Bundesverfassungsgericht, dass das Impfrecht für sich genommen keine Grundlage darstellt, um der Handlungspflicht nachzukommen. Sinnvoll bleibt aber, alles zu unternehmen, um Triagesituationen zu vermeiden.“

Und plötzlich erkennt auch der bisherige Behindertenbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Wilfried Oellers den dringenden Handlungsbedarf an. Er teilte in einer Presseinformation mit: „Diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts begrüße ich ausdrücklich. Auch wenn sich diese Selbstverständlichkeit bereits aus dem Grundgesetz (Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG) ergibt, so ist die Übernahme dieses verfassungsrechtlich vorgegebenen und sich auch aus der UN-BRK ergebenden Diskriminierungsverbots in gesetzliche Regelungen gerade vor dem Hintergrund der Pandemie wichtig. Mit der Entscheidung ist der Gesetzgeber zu Recht aufgefordert, unverzüglich zu handeln. Ich fordere die Bundesregierung daher auf, schnell einen Gesetzentwurf vorzulegen und den vom Gericht betonten Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum zu nutzen. Daher sollte die Bundesregierung auch unbedingt die Expertise der Interessenverbände, aber auch des neu gegründeten Expertengremiums der Bundesregierung im Kanzleramt zur Pandemiebewältigung heranziehen.“

Zudem sieht Wilfried Oellers in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eine Strahlkraft über die Thematik der Triage hinaus. Denn auch in anderen Rechtsbereichen müssten die Belange von Menschen mit Behinderungen und deren Benachteiligungsverbot in Zeiten einer Pandemie ausdrücklich Berücksichtigung finden. „Die Entscheidung fordert den Gesetzgeber in meinen Augen daher nicht nur im Bereich der Triage auf, den Schutzauftrag aus dem Grundgesetz für Menschen mit Behinderungen deutlicher zu betonen, sondern dies auch in anderen Rechtsbereichen vorzunehmen. Bereits in der abgelaufenen Legislaturperiode habe ich als Behindertenbeauftragter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wiederholt gefordert, die Belange von Menschen mit Behinderung in den speziellen Pandemie-Regelungen deutlicher zu formulieren. Dies muss nun weiter umgesetzt und dort wo nötig nachgeholt werden. Ich fordere daher die Bundesregierung auf, im Lichte der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts alle Rechtsbereiche, die von der Pandemie betroffen sind und zugleich Menschen mit Behinderung betreffen, zu überprüfen.“

Lesermeinungen

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Marion
29.12.2021 10:57

Da finde ich die Analysen der Details aus dem Urteil interessanter, als die Statements der Politiker:Innen, die doch selbst nach der UN-BRK untätig waren und somit Schuld daran tragen, dass es hier überhaupt zu einer Verfassungsbeschwerde kommen musste.