Menu Close

Selbstvertretung Thüringen begrüßt Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Blaues Paragraphenzeichen auf grauem Grund
Paragraphenzeichen
Foto: H. Smikac

ERFURT (kobinet) Die LIGA Selbstvertretung Thüringen begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Triage. Schon lange hat die LIGA Selbstvertretung darauf hingewiesen, dass Triage eine Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen darstellen könnte und sie vielfach bei ihnen Ängste auslöst. So wurden bereits beim Aktionstag im Mai 2020 auf diese Problematik hingewiesen.

„Mit der Entscheidung der Karlsruher Richter wurde dem Gesetzgeber die Aufgabe gegeben, diese Richtschnur mit Leben zu füllen und insbesondere für die schwierige Situation einer möglichen Triage klare Regeln zu schaffen und das begrüßen wir ausdrücklich“ erklärt LIGA-Sprecher Roger Schmidtchen mit Bezug auf dieses Urteil.

In dem Zusammenhang betont die LIGA Selbstvertretung auch, dass das Bundesverfassungsgericht mit der Bekanntgabe seines Urteils insbesondere auf Artikel 25 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) aufmerksam gemacht hat, in dem es heißt, dass Menschen mit Behinderung ein Recht auf das Höchstmaß an Gesundheit ohne Diskriminierung haben. Für LIGA-Sprecher Markus Walloschek, der die Kläger mit einer privaten Spende unterstützt hat, ist das ein besonders wichtiger Aspekt. „In der Pandemie haben nicht nur, aber auch, insbesondere Menschen mit Behinderung vielfältige Einschränkungen hinnehmen müssen, die über denen der Allgemeinbevölkerung lagen. Daher ist es wichtig, dass Behinderungen im Falle einer Triage nicht per se zu einer schlechteren Ausgangsbeurteilung führen. Das hat Karlsruhe nun klargestellt“.

Daher müssen nun auch Regelungen getroffen werden, so die LIGA Selbstvertretung Thüringen, wie Menschen mit Behinderungen angemessen bei der Zuteilung überlebensnotwendiger intensivmedizinischer Behandlungsressourcen berücksichtigt werden.