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Regelungen zur Triage jetzt auf Augenhöhe entwickeln

Nancy Poser bei der Pressekonferenz zur Triage-Entscheidung
Nancy Poser
Foto: omp

Hameln/Berlin/Trier/Hamburg (kobinet) Für Nancy Poser von AbilityWatch ist an der heute bekanntgegebenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Triage wichtig, "dass wir jetzt auf Augenhöhe reden." Bei vielen der bisherigen Diskussionen habe sie das Gefühl gehabt, dass behinderte Menschen nicht ernst genommen oder gar ausgelacht, bzw. belächelt wurden. Dieser Eindruck sei mit dem Verfassungsgerichtsbeschluss nun erst einmal aus der Welt geschafft, wie die Juristin heute bei der von Constantin Grosch moderierten Pressekonferenz der Beschwerdeführer*innen von AbilityWatch berichtete.

Prof. Dr. Oliver Tolmein, der die neun behinderten Beschwerdeführer*innen juristisch vertreten hat, zeigte sich von der Entscheidung nicht überrascht, aber erfreut, „weil wir fast vollumfänglich gewonnen haben.“ Das Bundesverfassungsgericht habe dem Gesetzgeber zwar Handlungsspielraum gegeben, so dass dieser nicht unbedingt ein Gesetz verabschieden muss, sondern auch andere geeignete Vorkehrungen treffen kann, um den Schutz behinderter Menschen vor Diskriminierungen im Falle einer Triage sicherzustellen. „Das muss er aber unverzüglich tun“, betonte Prof. Dr. Oliver Tolmein. Die Folge daraus ist für den Juristen, dass dies im Gespräch passieren müsse, so dass die Partizipation von Gruppen und Organisationen von Menschen mit Behinderungen, Fachgesellschaften und der Politik erfolgen müsse. Inklusives Denken müsse damit stärker in die medizinische Ausbildung hinein kommen.

Nancy Poser betonte: „Ich kann sagen, dass wir alle diesen Beschluss mit großer Erleichterungen aufgenommen haben, man kann schlecht sagen, dass wir uns gefreut haben, denn Triage ist kein Grund zur Freude. Für uns ist dieser Beschluss eine immense Erleichterung, so dass wir sehen können, dass die Rechte behinderter Menschen über diese Entscheidung hinaus gestärkt werden. Auch zu sehen, dass unsere Grundrechte auch im Rahmen einer solchen Krise geschützt werden.“ Und weiter: „Der Gesetzgeber muss nun handeln. Menschen mit Behinderungen müssen an dieser Entscheidungsfindung beteiligt werden, also nicht über unseren Kopf hinweg. Ich glaube, dass der Gesetzgeber verstanden hat, dass dieses Thema nicht hinter verschlossenen Türen behandelt wird.“

„Unverzüglich heißt sofort. Man weiß jetzt, dass das Bundesverfassungsgericht der Auffassung ist, dass Menschen mit Behinderungen nicht ausreichend geschützt werden. Auch die DIVI weiß jetzt, dass das Gericht der Auffassung ist, dass ihre Richtlinie nicht ausreichend schützt. Ab spätestens 2. Januar müssten Termine und Gespräche angesetzt werden. Das bezieht sich auch auf das Bundesministerium für Gesundheit und die Abgeordneten des Bundestages“, betonte Prof. Dr. Oliver Tolmein.

„Behinderte Menschen wurden oft fehleingeschätzt, sie erleben sehr häufig, dass sie von Ärzten fehleingeschätzt werden. Die Gefahr von Fehlannahmen ist für uns enorm groß“, betonte Raul Krauthausen von AbilityWatch.Im Hinblick auf die übergeordnete Bedeutung des gefassten Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts, betonte Prof. Dr. Oliver Tolmein: „Grundsätzlich setzt sich das Verfassungsgericht mit Grundrechten und der UN-Behindertenrechtskonvention auseinander. Das wird in anderen Rahmenbedingungen eine wichtige Rolle spielen, besonders in Artikel 25 im Gesundheitsschutz. Man kann auch Überlegungen anstellen, ob nicht beispielsweise das Leben in besonderen Wohnformen, das nicht erzwungen werden kann, ob das nicht auch eine besondere Gefährdung darstellen kann, wie beispielsweise jetzt während der Corona-Pandemie. Die UN-Behindertenrechtskonvention hat eine erhebliche Rolle bei der Auslegung von Rechten. Ich nehme an, dass die Entscheidung eine besondere Bedeutung für die Rechte behinderter Menschen in Zukunft haben wird.“

Dass die Entscheidung auch ein Gewinn für die restliche Bevölkerung ist, davon ist Nancy Poser überzeugt. Auch in der Pandemie werde sich beim Bundesverfassungsgericht nicht weggeduckt, so dass die Verfassung auch in Pandemiezeiten entsprechend geschützt werde.

Zum Abschluss der Pressekonferenz, die über YouTube und Facebook-live übertragen wurde, betonte der Moderator und Mitbeschwerdeführer Constantin Grosch:, dass diese Verfassungsbeschwerde nur durch Spender*innen ermöglich gewesen sei, denn diese habe erhebliche Kosten verursacht. Daher seien Spenden auch weiterhin nötig.

Link zum Mitschnitt der Pressekonferenz (ab Minute 3:45)

Pressekonferenz vom 28.12.2021 von AbilityWatch zur Triage-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Link zur Pressekonferenz auf YouTube mit Gebärdensprachdolmetschung

Pressekonferenz von AbilityWatch mit Gebärdensprachdolmetschung