Menu Close

Unmissverständlicher und dringender Handlungsauftrag

Hubert Hüppe
Hubert Hüppe
Foto: Hubert Hüppe

Berlin (kobinet) Anlässlich der heute vorgestellten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz von Menschen mit Behinderung im Falle einer Triage hat der derzeitige kommissarische Vorsitzende des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestag und frühere Behindertenbeauftragte der Bundesregierung Hubert Hüppe deutlich gemacht, dass das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber einen unmissverständlichen und dringenden Handlungsauftrag erteilt. Diese klare Entscheidung begrüße er ausdrücklich.

„Ich gehe davon aus, dass die Bundesregierung umgehend Bundesrat und Bundestag einen Gesetzentwurf vorlegen wird und der Bundestag sich unverzüglich mit dem Urteil und der Thematik befassen wird. Die Entscheidung aus Karlsruhe lässt an Klarheit nicht zu wünschen übrig. Es muss sichergestellt werden, dass in der Extremsituation der Triage allein nach der aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit entschieden wird. Im bestehenden Recht sieht das Gericht keinen ausreichenden Schutz vor dem Risiko einer Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen in einer Triage-Situation. Der Gesetzgeber muss seiner Handlungspflicht unverzüglich durch geeignete Vorkehrungen nachkommen“, erklärte Hubert Hüppe.

Da die Entscheidung des höchsten deutschen Gerichtes von Klägerinnen und Klägern herbeigeführt wurde, die selbst mit Behinderungen leben, ist es nach Ansicht von Hubert Hüppe unverzichtbar, auch bei der anstehenden Gesetzgebung Menschen mit Behinderungen einzubeziehen.

Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat sich auch die VdK-Präsidentin Verena Bentele mit folgendem Statement zu Wort gemeldet: „Der Sozialverband VdK begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Der Gesetzgeber hat es bislang versäumt zu handeln. Dabei ist das in der aktuellen Pandemie-Situation dringend notwendig. Es kann und darf nicht sein, dass Medizinerinnen und Mediziner in einer so wichtigen Frage allein gelassen werden, dafür braucht es eine gesetzliche Grundlage. Dass das Gericht den Gesetzgeber nun darauf hinweist, die Behindertenrechtskonvention einzuhalten, freut uns besonders. Jede Benachteiligung wegen einer Behinderung muss verhindert werden. Die Politik muss nun unverzüglich handeln, das hat das Gericht sehr deutlich gemacht.“

Die LIGA Selbstvertretung dankte den neun behinderten Beschwerdeführer*innen und gratulierte ihnen zu diesem großen Erfolg. Der Zusammenschluss von Selbstvertretungsorganisationen hofft, dass die Politik zukünftig verstärkt auf behinderte Menschen hört, so dass diese nicht ständig in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde einlegen müssen, wie dies beispielsweise auch bei den Wahlrechtsausschlüssen behinderter Menschen der Fall war. Das Gericht habe die Orientierung am Benachteiligungsverbot im Grundgesetz und der UN-Behindertenrechtskonvention erneut klar vorgegeben. Das müsse man langsam wohl auch im Bundestag und in der Bundesregierung kapieren.

Für 14:00 Uhr haben die Beschwerdeführer*innen zusammen mit ihrem Anwalt Prof. Dr. Oliver Tolmein zu einer Pressekonferenz eingeladen, die über Facebook-Live übertragen wird.

Link zur Ankündigung der Pressekonferenz über Facebook-Live von AbilityWatch am 28. Dezember ab 14:00 Uhr

Link zum kobinet-Bericht über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Triage