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Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Triage am 28. Dezember

Foto vom Bundesverfassungsgericht
Foto zeigt Bundesverfassungsgericht
Foto: Bundesverfassungsgericht

Karlsruhe (kobinet) Das Warten der neun behinderten Menschen, die letztes Jahr eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht im Hinblick auf diskriminierende Verfahren im Falle einer Triage eingereicht haben, hat bald ein Ende. Das Bundesverfassungsgericht will am 28. Dezember eine Entscheidung zur Beschwerde in Sachen Triage in der Corona-Pandemie bekanntgeben, wie Sächsische.de berichtet.

Geklagt haben dem Bericht zufolge neun Menschen mit Behinderungen und Vorerkrankungen. Sie befürchten, bei einer Überlastung der Intensivstationen aufgrund ihrer statistisch schlechteren Überlebenschancen aufgegeben zu werden. Mit ihrer Verfassungsklage wollen sie dem Bericht zufolge erzwingen, dass der Gesetzgeber die Entscheidungskriterien vorgibt. (Az. 1 BvR 1541/20).

Link zum Bericht auf Sächsische.de

In der Beschreibung, worum es bei der Verfassungsbeschwerde, an der u.a. Nancy Poser aus Trier beteiligt ist, geht, heißt es auf der Internetseite des Bundesverfassungsgerichts:

„Verfassungsbeschwerde zu der Frage, ob der Gesetzgeber Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG verletzt hat, weil er es unterlassen hat, Vorkehrungen zu treffen, damit niemand wegen einer Behinderung pandemiebedingt bei der Zuteilung überlebenswichtiger, nicht für alle zur Verfügung stehenden intensivmedizinischer Behandlungsressourcen, also im Fall einer Triage, benachteiligt wird.“

Link zur Ankündigung für die Bekanntgabe der Entwcheidung des Bundesverfassungsgerichts am 28. Dezember 2021