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BERLIN (kobinet) Nach einem Bericht der „Ärzte Zeitung“ sind für die Verordnung von Hilfsmitteln für Versicherte mit komplexen Bedarfen Veränderungen in Kraft getreten. Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossenen Änderungen der Hilfsmittel-Richtlinie, welche die Versorgung von Versicherten mit schweren, komplexen oder mehrfachen Behinderungen beschleunigen soll, sind am Freitag in Kraft getreten. Sie betreffen unter anderem den Umfang sowie die elektronische Verschreibung. Mit den vorgenommenen Veränderungen sollen Verordnungen für Menschen mit Behinderungen erleichtert werden.