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Veränderungen der Hilfsmittel-Richtlinie sollen Verordnungen erleichtern

Mehrere Paragraphenzeichen auf einem Blatt
Paragraphen zeigen, dass etwas geregelt wird
Foto: Pixabay/geralt

BERLIN (kobinet) Nach einem Bericht der "Ärzte Zeitung" sind für die Verordnung von Hilfsmitteln für Versicherte mit komplexen Bedarfen Veränderungen in Kraft getreten. Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossenen Änderungen der Hilfsmittel-Richtlinie, welche die Versorgung von Versicherten mit schweren, komplexen oder mehrfachen Behinderungen beschleunigen soll, sind am Freitag in Kraft getreten. Sie betreffen unter anderem den Umfang sowie die elektronische Verschreibung. Mit  den vorgenommenen Veränderungen sollen Verordnungen für Menschen mit Behinderungen erleichtert werden.

Dem Digitalisierungsfortschritt gemäß wird darin klargestellt, dass die Vorgaben der Richtlinie auch für elektronische Verordnungen gelten und Rezepte für Hilfsmittel im Rahmen von Videosprechstunden ausgestellt werden können. Auch ist durch die Veränderungen eine Verordnung nach einem telefonischen Kontakt zulässig, wenn die Ärztin oder der Arzt den aktuellen Gesundheitszustand „bereits im Rahmen einer unmittelbar persönlichen Behandlung oder einer Viddeosprechstunde erhoben hat und keine weitere Ermittlung verordnungsrelevanter Informationen erforderlich ist“.

Der Text der geänderten und am 16. Mai 2025 in Kraft getretenen Hilfsmittelrichtlinie kann unter diesem Link im PDF-Format nachgelesen oder herunter geladen werden.