BERLIN (kobinet)
Mehr Hilfe für Menschen mit schweren Behinderungen
Manche Menschen können nicht so gut sehen, hören, gehen oder lernen.
Sie brauchen besondere Hilfe im Alltag.
Für Menschen mit schweren Behinderungen gibt es gute Nachrichten.
Ärzte können Hilfs-mittel jetzt einfacher verschreiben.
Das hat die Ärzte-zeitung berichtet.
Die neuen Regeln sind am Freitag in Kraft getreten.
Der Gemeinsame Bundes-ausschuss hat die Regeln beschlossen.
Wenn etwas beschlossen wird, haben sich Menschen für eine Sache entschieden.
Sie haben gemeinsam abgestimmt und gesagt: Das wollen wir so machen.
Die neuen Regeln sollen Menschen mit schweren Behinderungen schneller helfen.
Ärzte können Hilfs-mittel jetzt auch digital verschreiben.
Hilfs-mittel sind zum Beispiel Roll-stühle oder Hör-geräte.
Ärzte können Hilfs-mittel auch in Video-sprech-stunden verschreiben.
Ärzte können Hilfs-mittel auch nach einem Telefon-gespräch verschreiben.
Aber nur, wenn der Arzt den Patienten vorher untersucht hat.
Und wenn keine weiteren Informationen nötig sind.
Wenn du etwas wissen musst oder lernen willst, brauchst du Wissen dazu.
Dieses Wissen nennt man Informationen.
Die neuen Regeln gelten seit dem 16. Mai 2025.
Unter diesem Link können Sie mehr über die Regeln lesen:
https://www.g-ba.de/downloads/62-492-3815/HilfsM-RL_2025-02-20_iK-2025-05-16.pdf

Foto: Pixabay/geralt
BERLIN (kobinet) Nach einem Bericht der "Ärzte Zeitung" sind für die Verordnung von Hilfsmitteln für Versicherte mit komplexen Bedarfen Veränderungen in Kraft getreten. Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossenen Änderungen der Hilfsmittel-Richtlinie, welche die Versorgung von Versicherten mit schweren, komplexen oder mehrfachen Behinderungen beschleunigen soll, sind am Freitag in Kraft getreten. Sie betreffen unter anderem den Umfang sowie die elektronische Verschreibung. Mit den vorgenommenen Veränderungen sollen Verordnungen für Menschen mit Behinderungen erleichtert werden.
Dem Digitalisierungsfortschritt gemäß wird darin klargestellt, dass die Vorgaben der Richtlinie auch für elektronische Verordnungen gelten und Rezepte für Hilfsmittel im Rahmen von Videosprechstunden ausgestellt werden können. Auch ist durch die Veränderungen eine Verordnung nach einem telefonischen Kontakt zulässig, wenn die Ärztin oder der Arzt den aktuellen Gesundheitszustand „bereits im Rahmen einer unmittelbar persönlichen Behandlung oder einer Viddeosprechstunde erhoben hat und keine weitere Ermittlung verordnungsrelevanter Informationen erforderlich ist“.
Der Text der geänderten und am 16. Mai 2025 in Kraft getretenen Hilfsmittelrichtlinie kann unter diesem Link im PDF-Format nachgelesen oder herunter geladen werden.

Foto: Pixabay/geralt
BERLIN (kobinet) Nach einem Bericht der "Ärzte Zeitung" sind für die Verordnung von Hilfsmitteln für Versicherte mit komplexen Bedarfen Veränderungen in Kraft getreten. Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossenen Änderungen der Hilfsmittel-Richtlinie, welche die Versorgung von Versicherten mit schweren, komplexen oder mehrfachen Behinderungen beschleunigen soll, sind am Freitag in Kraft getreten. Sie betreffen unter anderem den Umfang sowie die elektronische Verschreibung. Mit den vorgenommenen Veränderungen sollen Verordnungen für Menschen mit Behinderungen erleichtert werden.
Dem Digitalisierungsfortschritt gemäß wird darin klargestellt, dass die Vorgaben der Richtlinie auch für elektronische Verordnungen gelten und Rezepte für Hilfsmittel im Rahmen von Videosprechstunden ausgestellt werden können. Auch ist durch die Veränderungen eine Verordnung nach einem telefonischen Kontakt zulässig, wenn die Ärztin oder der Arzt den aktuellen Gesundheitszustand „bereits im Rahmen einer unmittelbar persönlichen Behandlung oder einer Viddeosprechstunde erhoben hat und keine weitere Ermittlung verordnungsrelevanter Informationen erforderlich ist“.
Der Text der geänderten und am 16. Mai 2025 in Kraft getretenen Hilfsmittelrichtlinie kann unter diesem Link im PDF-Format nachgelesen oder herunter geladen werden.