STUTTGART (kobinet)
Der VdK-Landesverband Baden-Württemberg fordert Sozialminister Lucha auf:
Er soll bessere Pläne für die Arbeit von Menschen mit Schwerbehinderung machen.
Das Land hat 10 Millionen Euro für Arbeitsplätze für Menschen mit Schwerbehinderung.
Trotzdem arbeiten immer weniger Menschen mit Schwerbehinderung bei den Behörden vom Land.
Es sind nur noch 3,88 Prozent.
Hans-Josef Hotz vom VdK Baden-Württemberg sagt:
Die Landesbehörden erfüllen ihre Pflicht nicht.
Baden-Württemberg soll ein Vorbild als Arbeitgeber sein.
Baden-Württemberg ist ein Teil von Deutschland im Süden.
Hier gibt es viele Berge, Städte wie Stuttgart und den Bodensee.
Seit Mai 2024 gibt es ein neues Projekt.
Es verspricht 100 Arbeitsplätze für Menschen mit Schwerbehinderung für ein Jahr.
Aber man weiß nicht, wie viele Arbeitsplätze schon besetzt sind.
Im Jahr 2023 hatten nur 3,88 Prozent der Beschäftigten in der Landesverwaltung eine Schwerbehinderung.
2 Jahre davor waren es noch 4,12 Prozent.
Baden-Württemberg schafft die vorgeschriebene Quote von 5 Prozent seit 2015 nicht mehr.
Das Gesetz sagt:
Betriebe mit mehr als 20 Angestellten müssen 5 Prozent Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigen.
Wer das nicht macht, muss Strafe zahlen.
Die Landesregierung musste 2023 mehr als 4,5 Millionen Euro Strafe zahlen.

Foto: Gemeinfrei, public domain
STUTTGART (kobinet) Der VdK-Landesverband Baden-Württemberg fordert Sozialminister Lucha auf, endlich nachhaltige Konzepte für die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung zu erarbeiten. Zehn Millionen Euro stehen der Landesregierung für den Stellenpool für die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung zur Verfügung, doch die Beschäftigungsquote der Landesbehörden sinkt weiter – auf 3,88 Prozent.
„Seit dem Doppelhaushalt 2020/2021 bewilligt der Landtag regelmäßig zehn Millionen Euro für einen Stellenpool für die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung. Wir fordern Sozialminister Lucha auf: Erarbeiten Sie endlich nachhaltige Konzepte für die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung! Es ist unverantwortlich, dass gerade die Landesbehörden hier ihre Pflicht noch immer nicht erfüllen. Baden-Württemberg hat als Arbeitgeber eine Vorbildfunktion!“, sagt Hans-Josef Hotz, Vorsitzender des Sozialverbandes VdK Baden-Württemberg.
Anfang Mai 2024 hatte das Land den Stellenpool gestartet: ein neues dreijähriges Projekt mit dem Versprechen, 100 Stellen für Menschen mit Schwerbehinderung zu schaffen und für ein Jahr zu finanzieren. Wie viele dieser Stellen bis jetzt besetzt wurden ist jedoch nicht bekannt.
2023 hatten nur noch 3,88 Prozent aller Beschäftigten der Landesverwaltung eine Schwerbehinderung. Zwei Jahre zuvor waren es noch 4,12 Prozent. Baden-Württemberg verfehlt die Pflicht-Beschäftigungsquote für Menschen mit Schwerbehinderung seit 2015. Eigentlich müssen, gesetzlich vorgeschrieben, 5 Prozent aller Beschäftigten eines Betriebs ab 20 Angestellten Menschen mit Schwerbehinderung sein. Ansonsten wird als Strafe eine Ausgleichsabgabe an das Integrationsamt fällig. Die Landesregierung musste 2023 über 4,5 Millionen Euro Strafe zahlen.

Foto: Gemeinfrei, public domain
STUTTGART (kobinet) Der VdK-Landesverband Baden-Württemberg fordert Sozialminister Lucha auf, endlich nachhaltige Konzepte für die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung zu erarbeiten. Zehn Millionen Euro stehen der Landesregierung für den Stellenpool für die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung zur Verfügung, doch die Beschäftigungsquote der Landesbehörden sinkt weiter – auf 3,88 Prozent.
„Seit dem Doppelhaushalt 2020/2021 bewilligt der Landtag regelmäßig zehn Millionen Euro für einen Stellenpool für die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung. Wir fordern Sozialminister Lucha auf: Erarbeiten Sie endlich nachhaltige Konzepte für die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung! Es ist unverantwortlich, dass gerade die Landesbehörden hier ihre Pflicht noch immer nicht erfüllen. Baden-Württemberg hat als Arbeitgeber eine Vorbildfunktion!“, sagt Hans-Josef Hotz, Vorsitzender des Sozialverbandes VdK Baden-Württemberg.
Anfang Mai 2024 hatte das Land den Stellenpool gestartet: ein neues dreijähriges Projekt mit dem Versprechen, 100 Stellen für Menschen mit Schwerbehinderung zu schaffen und für ein Jahr zu finanzieren. Wie viele dieser Stellen bis jetzt besetzt wurden ist jedoch nicht bekannt.
2023 hatten nur noch 3,88 Prozent aller Beschäftigten der Landesverwaltung eine Schwerbehinderung. Zwei Jahre zuvor waren es noch 4,12 Prozent. Baden-Württemberg verfehlt die Pflicht-Beschäftigungsquote für Menschen mit Schwerbehinderung seit 2015. Eigentlich müssen, gesetzlich vorgeschrieben, 5 Prozent aller Beschäftigten eines Betriebs ab 20 Angestellten Menschen mit Schwerbehinderung sein. Ansonsten wird als Strafe eine Ausgleichsabgabe an das Integrationsamt fällig. Die Landesregierung musste 2023 über 4,5 Millionen Euro Strafe zahlen.




