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Behindert wird man – besonders in Bayern

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Flagge Bundesland Bayern
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Foto: Gemeinfrei, public domain

München (kobinet) Oft hört man, dass in Bayern die Uhren anders gehen. Dass dies in der Behindertenpolitik zuweilen der Fall ist, das wird aus dem Kommentar von Bella Mühlberger deutlich. Sie hat den kobinet-nachrichten einen Kommentar zur Umsetzung bzw. Nichtumsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention mit dem Titel "Behindert wird man - besonders in Bayern" zugesandt, der im Folgenden veröffentlicht wird.

Behindert wird man – besonders in Bayern

Kommentar von Bella Mühlberger

Seit mehr als 16 Jahren gilt die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland. Doch die Umsetzung von Inklusion und vollständiger Teilhabe für Menschen mit Behinderung rückt in weite Ferne. Vor allem Bayern zeichnet sich als „Schlusslicht der Inklusion“ (Bayerische Staatszeitung) aus.

Westliche Werte: Inklusion adé

Um Elon Musk und seine DOGE-Truppe sammeln sich Befürworter*innen, die „eine humane Alternative zum Genozid“ erreichen wollen, indem sie „nicht produktive Menschen“ einfach einsperren würden, wie in einem FAZ-Beitrag vom 22.3.25 zu lesen ist. Das R-Wort (Retarded, für „minderbemittelt“ oder „zurückgeblieben“) kommt in den USA wieder in Mode und Trumps Berater fordern die Massenproduktion von „genetisch optimierten Kindern“. In Deutschland ist es in erster Linie die AfD, welche Inklusion behinderter Kinder ablehnt, weil diese die biologischen Grundlagen des völkischen Staats zerstören würden.

Doch wer glaubt, die AfD habe in der Behindertenfeindlichkeit ein Alleinstellungsmerkmal, täuscht sich: Der Fürstenfeldbrucker CSU-Landrat Thomas Karmasin (2024 einstimmig zum Vizepräsidenten des Deutschen Landkreistags gewählt) gab 2020 zu Protokoll, er sei „Opfer“ eines „unsinnigen Teilhabegesetzes“ (SGB IX), gegen das er sich, wenn nötig, mit einer Klage wehren müsse (Münchner Merkur 13.11.2020). Im Frühjahr 2025 fordert der Vorstand der Bundesarbeitsgemeinschaft überörtlicher Sozialhilfeträger, das Bundesteilhabegesetz „rückabzuwickeln“ und die selbstbestimmten Lebensformen für Menschen mit Behinderung zu streichen; Heimunterbringung für alle Behinderten ist das neue Ziel. Die Ampelregierung kürzte für den Bundeshaushalt 2025 im Teilhabebereich die Summe von 400 Millionen auf fast die Hälfte der Ausgaben. Die neue CDU/SPD-Regierung hat im Koalitionsvertrag auf einer Seite nichts Zukunftsweisendes niedergelegt – die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) wird auch nicht ansatzweise umgesetzt, obwohl Deutschland im Ranking der weltweiten Umsetzung einen der hinteren Plätze belegt. Die Behindertenaktivist*innen scheinen Recht zu haben mit ihrer Feststellung: „Je mehr von Inklusion gesprochen wird, desto schwieriger wird für uns ein gleichberechtigtes Leben“.

Bayerischer Sonderweg

Die UN-BRK hat u.a. zum Ziel, Menschen mit Behinderung in den ersten Arbeitsmarkt zu bringen; notwendig dafür wäre, den Unternehmen die entsprechenden politischen Vorgaben aufs Auge zu drücken. Doch deutsche und bayerische Unternehmen werden weitgehend verschont mit solcherart „Belästigung“. Weniger als ein Prozent der Menschen mit Behinderung schafft es in den ersten Arbeitsmarkt. In ganz Bayern werden dagegen Werkstätten für Menschen mit Behinderung neu- und ausgebaut, was die Ghettoisierung weiter fördert, anstatt – nach schwedischem Vorbild – die Inklusion auch im ökonomischen Bereich voranzutreiben. Sie erhalten lediglich ein „Stundenentgelt“ zwischen 1,90 und 2,50 Euro. Der frühere oberbayerische Bezirkstagspräsident Mederer (CSU) sagt der Bayerischen Gemeindezeitung (29.7.2021), er sei gegen einen Mindestlohn für Menschen in Behindertenwerkstätten: „Die Forderung nach Mindestlohn ist etwas zu kurz gesprungen“; immerhin bekämen die dort Tätigen „Arbeit und Anerkennung in einem wertschätzenden Umfeld“. Menschen mit Behinderung werden nach wie vor als Bittsteller und Fürsorgefälle behandelt – und in den bayerischen Bezirken häufen sich die Widersprüche und Klagen von Behinderten, die bemerken, dass sie um ihre Rechte betrogen werden.

Behindertenaktivist*innen in Oberbayern werden momentan von der Sozialverwaltung des Bezirks ins Visier genommen: Einer seit Jahren aktiven Frau im Rollstuhl wird das Persönliche Budget gekürzt, so dass sie teils ohne Assistenzkräfte ihr Leben fristen muss. Begründung ohne Belege: Sie habe Mittel „zweckentfremdet“. Einem Mitglied im Vorstand des Verbands behinderter Arbeitgeber wird für 2025 die Grundsicherung ohne die Möglichkeit einer sozialrechtlich vorgeschriebenen Anhörung (SGB X) entzogen: Begründung: An einem Tag im Jahr 2024 habe er mehr als 10.000 Euro auf seinem Konto gehabt und damit den Freibetrag überzogen. Doch nicht nur in Oberbayern schikaniert die Sozialverwaltung die Menschen mit Behinderung: Einem blinden Mann aus Oberfranken, der acht Mal im Monat nach Bayreuth fahren will (mit dem Taxi), um seine Freund*innen zu besuchen, wird die Mobilitätshilfe in der benötigten Höhe nicht genehmigt mit der Begründung, die „Ausgestaltung der Mobilitätsgewährleistung“ sehe nicht vor, „dass [sie] die Erreichung jeden Orts in Deutschland beliebig oft umfassen muss“. Im Klartext: Einem Menschen, der seine Freund*innen treffen will, wird – behindertenfeindlich und als Generalverdacht geäußert – unterstellt, er würde Mittel verwenden, um in Deutschland spazieren zu fahren.

Kinder und Jugendliche als Spielball der Sozialverwaltung

Der „Fall“ brachte es bis in die Süddeutsche und den BR: Eine behinderte junge Frau ist schwanger und beantragt rechtzeitig für die Zeit nach der Geburt Assistenzkräfte. Die LHSt München und der Bezirk Oberbayern schieben sich gegenseitig die Verantwortung zu ohne konkret etwas zu beschließen, was schließlich dazu führt, dass der jungen Frau das frisch geborene Baby weggenommen wird, weil sie es ohne Hilfe nicht schafft, das Kleinkind zu versorgen. Ein Extremfall? Mitnichten. Aktuell wird einem 9-jährigen Jungen, der seit Geburt an einer Behinderung des Bewegungsapparats leidet und aus akuten Gründen die „Öffis“ nicht nutzen kann, der Schulbesuch mit Hilfe eines Taxis vom Bezirk nicht finanziert; die Eltern zahlen mehr als 1.000 Euro monatlich, damit ihr Sohn weiter zur Schule kommen kann. Begründung der Sozialverwaltung (gegen alle vorliegenden ärztlichen Stellungnahmen): Es handle sich um keine Behinderung, sondern um eine Krankheit.

Ab 2029 soll die Verantwortung für behinderte Kinder in die Verantwortung der Landratsämter übergehen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz und SGB VIII). Doch obwohl die Bezirke in Bayern Menschen mit Behinderung – und also auch Kinder – schlecht und recht „verwalten“, ist zu befürchten, dass Beschäftigte in den Landkreisen dies noch schlechter machen – wegen mangelnder Fachkenntnisse im Bereich sozialer Teilhabe.

Was tun?

Die meisten Betroffenen getrauen sich nicht, Widerspruch einzulegen oder gar gegen die unrechtmäßige Behandlung zu klagen. Unterstützung bekommen sie kaum; außer von ehrenamtlich Tätigen und auf Sozialrecht spezialisierte Rechtsanwält*innen. Und: Diejenigen, die ihren Unmut äußern wollen, können am 12. Juli 2025 ab 14 Uhr auf dem Münchner Marienplatz beim randgruppenkrawall des Behindertenverbands Bayern e.V. ihre Stimme erheben.

Prof. Dr. Klaus Weber engagiert sich als Bezirksrat in Oberbayern mit und für Behinderte und ist auch Ansprechpartner einer Unterstützergruppe ([email protected]). Hauptberuflich lehrt er Psychologie und Gesellschaftskritisches an der Hochschule München.