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Auf Persönliches Budget muss keine Umsatzsteuer bezahlt werden

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Foto: omp

München (kobinet) "Menschen mit Behinderung und Pflegebedürftige, die Betreuungs- und Pflegeleistungen aus ihrem sogenannten 'Persönlichen Budget' bezahlen, müssen darauf keine Umsatzsteuer zahlen. Diese Ausgaben sind von der Umsatzsteuer befreit, weil sie indirekt von den Sozialkassen finanziert werden, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem jetzt veröffentlichten Urteil entschied (Az. V R 1/22)." Darauf hat das Deutsche Ärzteblatt in einem Beitrag vom 15. Mai 2025 hingewiesen.

Zum Hintergrund berichtet das Deutsche Ärzteblatt: „Im Streitfall gab der BFH einem Unternehmen aus Hessen recht, das Fach- und Assistenzleistungen für Menschen mit psychischen Erkrankungen, Suchterkrankungen oder geistiger Behinderung anbietet. Die Kunden bezahlten diese Leistungen aus ihrem persönlichen Budget, das ihnen der hessische Landeswohlfahrtsverband als überörtlicher Sozialhilfeträger bewilligt hatte.“

Link zum Artikel des Deutschen Ärzteblatt