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Wien (kobinet) In Österreich hat Hans-Jürgen Groß ein Zivilgerichtsverfahren gegen die bekannte Gastronomiekette Mario Plachutta Ges.m.b.H. wegen einer nicht vorhandenen barrierefreien Sanitäranlage im Restaurant Wollzeile angestrengt und erst einmal gewonnen. Der immaterielle Schadenersatz wurde mit 1:000 Euro beziffert. Die rechtliche Basis dafür legte das österreichische Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGSTG). Das Urteil sei jedoch noch nicht rechtskräftig, wie der österreichische Online-Nachrichtendienst BIZEPS berichtet.











































