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20 Jahre Behindertengleichstellungsgesetz

Zahl 20
Zahl 20
Foto: ht

Berlin (kobinet) Am 1. Mai 2002, also heute vor 20 Jahren, trat das von Behindertenverbänden hart und lange erkämpfte Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) des Bundes in Kraft. So wurde in der Nacht vom 30. April auf den 1. Mai 2002 dieser Erfolg in Berlin gebührend gefeiert, denn bereits seit 1992 finden, wie auch dieses Jahr, alljährlich um den 5. Mai herum Aktionen zum Europäischen Protesttag zur Gleichstellung behinderter Menschen statt. Das BGG, an dessen Entwicklung das Forum behinderter Juristinnen und Juristen entschend beteiligt war, bot in den darauf folgenden Jahren den Rahmen für die Verabschiedung von Landesgleichstellungsgesetzen für behinderte Menschen.

Bericht von kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul

H.-Günter Heiden war ein Akteur der ersten Stunde und an der Gründung des Initiativkreis Gleichstellung Behinderter entscheidend beteilgt. Bereits im Jahr 1990 hatte er für den Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) eine Tagung organisiert, die sich mit der Gleichstellungsgesetzgebung für behinderte Menschen und vor allem mit den Regelungen des US-amerikanischen Antidiskriminierungsgesetzes für behinderte Menschen befasste. Später koordinierte er das Agieren der Behindertenverbände bei einer Anhörung der Verfassungskommission mit dem Ziel, dass der Satz „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ in Artikel 3 des Grundgesetzes mit aufgenommen wird. Dies geschah letztendlich nach kräftigem Drängen der Behindertenbewegung am 15. November 1994. Danach engagierte H.-Günter Heiden sich im neugegründeten verbandsübergreifenden NETZWERK ARTIKEL 3 für die Verabschiedung von Bundes- und Landesgleichstellungsgesetzen. Er äussert sich zum heutigen Jubiläum wie folgt:

„Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) von 2002 war ein Meilenstein in unserem Kampf für die Gleichtellung behinderter Menschen und eine sichtbare Umsetzung des Benachteiligungsverbots im Grundgesetz, das wir 1994 erkämpften. Schon 2002 fehlte im BGG jedoch die Verpflichtung privater Anbieter*innen von Waren und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit. Das käme in einem nächsten Schritt, hieß es damals genau wie 2016 bei der Novellierung des BGG. Nach 20 Jahren wird es jetzt endgültig Zeit für diesen lange angekündigten und überfälligen nächsten Schritt, um im internationalen Vergleich nicht immer weiter zurückzufallen.“

Die Journalistin und spätere Geschäftsführerin der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL), Dr. Sigrid Arnade, ist ebenfalls eine Streiterin der Gleichstellungsbewegung behinderter Menschen der ersten Stunde. Sie initiierte nicht nur viele Aktionen, sondern war auch maßgeblich an der Entwicklung des Düsseldorfer Appells beteiligt, der 1991 auf der REHA-Messe in Düsseldorf vorgestellt wurde und den Rahmen für das Engagement der Gleichstellungsbewegung bot. Schließlich wirkte sie auch entscheidend an den Verhandlungen zur Entwicklung der UN-Behindertenrechtskonvention bei vielen Treffen in New York mit. Diese für die Behindertenbewegung so wichtige Menschenrechtskonvention wurde schließlich im Dezember 2006 von der Vollversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet und trat am 26. März 2009 in Deutschland nach deren Ratifizierung durch den Bundestag und Bundesrat in Kraft. Sigrid Arnade erklärte auf kobinet-Anfrage zum heutigen Jubiläum des BGG:

„Gegen viele Widerstände gelang es unter der ersten rot-grünen Regierung (1998-2002) quasi in letzter Minute, das BGG zu verabschieden, so dass es vor 20 Jahren am 1. Mai 2002 in Kraft treten konnte. Das Geheimnis des damaligen Erfolgs war die sachorientierte Kooperation sehr unterschiedlicher Akteur*innen mit einem gemeinsamen Ziel. Wenn persönliche und Verbandseitelkeiten damals so eine entscheidende Rolle gespielt hätten wie heute bei manch wichtigen Vorhaben im Sinne der Betroffenen, wären wir kläglich gescheitert. Aber vermutlich ist die Evolution des Menschen noch nicht so weit fortgeschritten, dass er rational denken und handeln kann, sobald Geld oder andere vermeintliche Vorteile im Spiel sind.“

Dr. Sigrid Arnade und H.-Günter Heiden haben übrigens vor kurzem mit Unterstützung der Aktion Mensch eine Broschüre über die Geschichte des Europäischen Protesttags zur Gleichstellung behinderter Menschen für die ISL erarbeitet.

Link zur Broschüre: „30 Jahre 5. Mai Lautstark für Gleichstellung 1992 – 2022

Link zum kobinet-Bericht zu 30 Jahren Düsseldorfer Appell

Besonders bei der Verabschiedung des Behindertengleichstellungsgesetzes am 28. Februar 2022 im Bundestag war, dass Horst Frehe und Dr. Andreas Jürgens als Vertreter des Forums behinderter Juristinnen und Juristen in den Reihen der Bundesregierung dabei war. Dies war ein wichtiges Symbol dafür, dass der Entwurf des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetzes zusammen mit Akteur*innen der Behindertenbewegung und -verbände entwickelt worden war und von den Vorschlägen der Verbände auch einiges ins Gesetz mit aufgenommen wurde. Vor allem die klare Definition der Barrierefreiheit wirkt bis heute noch, auch wenn diese zwischenzeitlich etwas erweitert wurde. Diese Definition wurde damals entscheidend vom Forum behinderter Juristinnen und Juristen entwickelt.

Link zum kobinet-Bericht vom 28. Februar 2022 über die Verabschiedung des Gesetzes vor 20 Jahren

Wenn in diesen Tagen der 30. Jahrestag des Europäischen Protesttages mit über 600 Aktionen in Deutschland begangen wird, können die Behindertenbewegung und Verbände einerseits auf eine Reihe von behindertenpolitischen Erfolgen zurückblicken, die Anfang der 90er Jahre so kaum denkbar waren. Andererseits hat die Geschichte gezeigt, dass durch das ständige Schließen schlechter Kompromisse eine umfassende Gleichstellungsgesetzgebung für behinderte Menschen immer noch nicht erreicht wurde und nur Bruchstück ist. Gerade die Tatsache,

– dass behinderte Menschen immer noch gegen massive Benachteiligungen bei der Bahn und im öffentlichen Nahverkehr protestieren müssen,

– der Bäcker, Metzger oder das Restaurant an der Ecke für viele behinderte Menschen wegen Stufen nicht erreichbar sind,

– hörbehinderte und gehörlose Menschen immer noch in vielen Bereichen bei der Kommunikation massiv benachteiligt werden,

– viele Informationen für blinde und sehbehinderte Menschen nicht barrierefrei zugänglich sind,

– Menschen mit nichtsichtbaren Einschränkungen, wie beispielsweise psychisch beeinträchtigte Menschen oder nicht sichtbaren körperlichen Einschränkungen, mit massiven Vorurteilen und Ausgrenzungen konfrontiert werden und

– Menschen mit Lernschwierigkeiten meist in Sonderwelten leben und arbeiten müssen und kaum Informationen in Leichter Sprache bekommen,

all das und vieles mehr macht deutlich, dass endlich auch private Anbieter von Dienstleistungen und Produkten zur Barrierefreiheit verpflichtet werden müssen. Darum und um das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden geht es u.a. auch bei vielen Aktionen zum diesjährigen Europäischen Protesttag zur Gleichstellung behinderter Menschen.

Link zum Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes

Link zu Infos und Aktionen zum diesjährigen Protesttag vom 23. April bis 8. Mai 2022 der Aktion Mensch