
Foto: Bundesverfassungsgericht
Karlsruhe (kobinet) Während in der Zeit zwischen den Jahren, wie die Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr gerne genannt wird, normalerweise keine bahnbrechenden behindertenpolitische Entwicklungen zu erwarten sind, ist dies dieses Jahr anders. Denn am Dienstag, den 28. Dezember, will das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung in Sachen Verfassungsbeschwerde von einigen behinderten Menschen verkünden, die diese bereits letztes Jahr nach Beginn der Corona-Pandemie in Karlsruhe eingereicht haben.










































