
Foto: Bundesverfassungsgericht
Karlsruhe (kobinet) Das Bundesverfassungsgericht hat heute am 28. Dezember einer Beschwerde von neun behinderten Menschen im Hinblick auf drohende Diskriminierungen aufgrund einer Behinderung im Falle einer Triage recht gegeben. Damit hat das Bundesverfassungsgericht ein weiteres Mal mit Bezug auf das Benachteiligungsverbot behinderter Menschen im Grundgesetz und auf die UN-Behindertenrechtskonvention für die gleichberechtigte Teilhabe und gegen Diskriminierungen behinderter Menschen entschieden. Nun wird sich der Deutsche Bundestag mit dem Thema schnell befassen müssen, wie es die Betroffenen schon früh in der Corona-Pandemie gefordert haben.









































