
Foto: SoVD
Berlin (kobinet) Schon fast zehn Jahre ist es her, dass in Deutschland erstmals ein Patientenrechtegesetz eingeführt worden ist – damals war dies nach Ansicht des Sozialverband Deutschland (SoVD) ein Meilenstein. Leider zeige sich aber, dass nach wie vor Probleme bei der Durchsetzung der Patientenrechte bestehen. Die tatsächliche Anzahl an Behandlungsfehlern sei nach wie vor unbekannt. In rund jedem vierten gemeldeten Fall hätten die Gutachter*innen der Gemeinschaft der Medizinischen Dienste im Jahr 2020 einen vermuteten Behandlungsfehler bestätigt, wie der SoVD mitteilt.











































