
Foto: Irina Tischer
Berlin / Karlsruhe (kobinet) Der VdK zeigt sich sehr enttäuscht über die aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Az. 1 BvL 12/20), das die bestehenden Vorgaben für Hartz-IV-Empfänger zur maximalen Größe von selbst genutztem Wohneigentum mit dem Grundgesetz vereinbar sieht. Es gilt damit weiterhin, dass etwa eine Familie, die ein Haus oder eine größere Wohnung besitzt und deren Kinder ausziehen, notfalls aus diesem Haus, dieser Wohnung ausziehen muss.











































