
Foto: Susanne Göbel
Stuttgart (kobinet) Das baden-württembergische Sozialministerium hat die Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen angepasst. Diese sieht – anstelle der bisherigen FFP2-Maskenpflicht – eine medizinische Maskenpflicht bei Beschäftigten in Pflege- und Eingliederungshilfeeinrichtungen vor. Die Träger können jedoch bei Bedarf weitergehende Schutzmaßnahmen anordnen. Die Anpassung erfolgt vor dem Hintergrund sinkender Fallzahlen und der über dem Bevölkerungsdurchschnitt liegenden Impfquote bei den Beschäftigten.











































