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HEIDELBERG (kobinet) Der gemeinsame Fachausschuss „Interdisziplinäre Rehabilitationsforschung“ der Deutschen Gesellschaft für Rehabilitationswissenschaften (DGRW) und der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) hat ein Positionspapier zur Bewertung der Wirksamkeit von Leistungen zur Teilhabe gemäß SGB IX erarbeitet. Anders als andere Teile des SGB enthält das SGB IX keine ausdrückliche Definition des Begriffes „Wirksamkeit“. Außerdem fehlt ein strukturierter Prozess, der beschreibt, wie Wissen zu Wirksamkeit erlangt und wie Wirksamkeit bewertet werden kann. In dem Positionspapier stellt der gemeinsame Forschungsausschuss der DGRW und der DVfR fest: Wirksamkeit ist ein wissenschaftlich-methodisch definiertes und voraussetzungsvolles Konstrukt – was in dieser Lesart im Bereich der Leistungen zur Teilhabe noch selten bekannt sein dürfte. Wirksamkeit ist jedoch entscheidend, um im Einzelfall auf Basis überprüfter Daten handeln und im politischen Diskurs um die Berechtigung und Finanzierung von Teilhabeleistungen argumentieren zu können. Es gilt daher, langfristig mehr Wissen zu wirksamen Leistungen zur Teilhabe aufzubauen.







































