MÜNSTER (kobinet)
Die BAG HKV ist ein Zusammen-Schluss von Verbänden.
BAG HKV bedeutet: Bundes-Arbeits-Gemeinschaft der Höheren Kommunal-Verbände.
Ein Kommunal-Verband ist eine Gruppe von Städten und Land-kreisen.
Diese Gruppe arbeitet gemeinsam an wichtigen Themen.
Viele Verbände tun sich zusammen.
Sie arbeiten dann als eine große Gruppe.
Die Mitglieds-Verbände der BAG HKV haben eine Erklärung veröffentlicht.
Darin fordern sie Verbesserungen bei der Eingliederungs-Hilfe.
Eingliederungs-Hilfe ist Unterstützung für Menschen mit Behinderung.
Sie hilft Menschen, am Alltag teil-zu-nehmen.
Zum Beispiel bei der Arbeit oder in der Freizeit.
Menschen mit Behinderungen bekommen durch die Eingliederungs-Hilfe Unterstützung.
Diese Unterstützung hilft ihnen.
Sie können am Leben mit anderen Menschen teil-nehmen.
Das Bundes-Teilhabe-Gesetz regelt diese Hilfe.
Das Bundes-Teilhabe-Gesetz ist ein Gesetz in Deutschland.
Es hilft Menschen mit Behinderung.
Das Gesetz heißt kurz: BTHG.
Die Verbände sagen: Die Kosten für die Eingliederungs-Hilfe steigen stark.
Immer mehr Menschen brauchen diese Hilfe.
Das belastet die Kommunen sehr.
Kommunen sind Städte und Land-kreise.
Ein Land-kreis ist ein Teil von Deutschland, wo viele Orte zusammen gehören.
Die Kommunen müssen die Kosten tragen.
Das ist für sie sehr schwer.
Dr. Georg Lunemann ist Vorsitzender der BAG HKV.
Ein Vorsitzender ist der Chef von einer Gruppe.
Er leitet die Gruppe.
Er sagt: Die Eingliederungs-Hilfe braucht jetzt neue Regeln.
Diese Regeln müssen klarer und wirksamer sein.
Und sie müssen bezahlbar sein.
Die Verbände warnen außerdem vor einem Problem.
Manche streiten zu laut über dieses Thema.
Das macht eine gute Lösung schwerer.
Stattdessen braucht es Zusammen-Arbeit.
Bund, Länder und Kommunen müssen gemeinsam handeln.
Die Verbände haben noch eine Sorge.
Andere Systeme wie die Pflege-Versicherung zahlen zu wenig.
Die Pflege-Versicherung zahlt Geld, wenn jemand Pflege braucht.
Alle Menschen zahlen jeden Monat etwas Geld ein.
So können kranke Menschen Hilfe bekommen.
Diese Lücken muss dann die Eingliederungs-Hilfe ausgleichen.
Das bedeutet: Die Eingliederungs-Hilfe zahlt, was andere Systeme nicht zahlen.
Das ist falsch und nicht fair.
Ulrike Lubek ist Direktorin des Landschafts-Verbandes Rheinland.
Sie sagt: Menschen zahlen Beiträge in die Pflege-Versicherung ein.
Beiträge sind Geld-Beträge, die man regelmäßig zahlen muss.
Trotzdem bekommen sie manchmal nicht alle Hilfen.
Das darf nicht so sein.
Susanne Simmler leitet den Landes-Wohlfahrts-Verband Hessen.
Sie sagt: Teil-Habe ist ein Grund-Recht.
Teil-Habe bedeutet: Man macht bei etwas mit.
Man gehört dazu.
Alle Menschen können am Leben teil-nehmen.
Das geht nur, wenn die Systeme gut funktionieren.
Pflege-Versicherung und Eingliederungs-Hilfe müssen stabil bleiben.
Christin Wölk leitet den Kommunalen Sozial-Verband Sachsen.
Sie sagt: Reformen sind keine Kürzungen.
Eine Reform bedeutet: Etwas wird geändert.
Das Ziel ist, dass etwas besser wird.
Das Ziel ist: Teil-Habe soll auch in Zukunft möglich sein.
Dafür muss auch die Finanzierung stimmen.
Finanzierung bedeutet: Es gibt Geld für etwas.
Das Geld kommt zum Beispiel vom Staat.
Die Mitglieds-Verbände kommen aus vielen Bundes-Ländern.
Dazu gehören Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen und Hessen.
Außerdem gehören dazu: Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen.
Die Verbände stellen 5 Forderungen.
Was aus Sicht der Verbände fehlt:
Klare Verant-wortlichkeiten:
Das bedeutet: Jeder weiß, wer was zahlen muss.
Menschen mit Behinderungen müssen volle Hilfen aus der Pflege-Versicherung erhalten.
Das gilt auch für Hilfen aus der Grund-Sicherung.
Grund-Sicherung ist Geld vom Staat für Menschen mit wenig eigenem Geld.
Mehr Steuerungs-Fähigkeit:
Steuerungs-Fähigkeit bedeutet: Man kann bestimmen, wer welche Hilfe bekommt.
Und wie viel Hilfe das ist.
Das System braucht klare Regeln.
Diese Regeln gelten überall gleich.
In jedem Bundes-Land.
Es muss klar sein, welche Hilfen wirklich nützen.
Die Hilfen müssen Menschen wirklich helfen.
Menschen sollen dadurch besser am Leben teil-nehmen können.
Was sich ändern muss:
Weniger Bürokratie und mehr Digitalisierung:
Bürokratie bedeutet: Es gibt viele Formulare und komplizierte Abläufe.
Diese Abläufe müssen einfacher werden.
Digitalisierung bedeutet: Dinge mit dem Computer machen.
Nicht mehr mit Papier arbeiten.
Fach-Kräfte sollen mehr Zeit für Menschen haben.
Eine Fach-Kraft ist eine Person mit einer besonderen Ausbildung.
Sie kennt sich gut in einem Bereich aus.
Fach-Kräfte sollen weniger Zeit für Formulare brauchen.
Sichere Finanzierung:
Der Bund muss die Kosten stärker mit-tragen.
Die Kommunen können das alleine nicht mehr bezahlen.
So bleibt das System stabil und sicher.
Ungerechtes muss aufhören:
Manche Regeln führen dazu, dass Geld falsch ausgegeben wird.
Das muss sich ändern.
Die Eingliederungs-Hilfe darf keine Lücken anderer Systeme ausgleichen.
Jedes System muss seine eigenen Aufgaben erfüllen.

Foto: Gerhard Bartz
MÜNSTER (kobinet) Die Mitgliedsverbände im Vorstand der Bundesarbeitsgemeinschaft der Höheren Kommunalverbände (BAG HKV) fordern neben einer Weiterentwicklung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) eine verantwortungsgerechte Finanzierung. Angesichts dynamisch steigender Fallzahlen, wachsender Leistungsausgaben und massiver Belastungen der kommunalen Haushalte brauche es jetzt eine gemeinsame politische Kraftanstrengung aller Beteiligten. "Die Eingliederungshilfe steht an einem Wendepunkt. Wenn wir Teilhabe dauerhaft sichern wollen, müssen wir die Leistungen und deren Finanzierung jetzt an einigen Stellen neu ordnen - klarer, wirksamer, steuerbarer und finanziell tragfähig", erklärt Dr. Georg Lunemann, Vorsitzender der BAG HKV und Direktor des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL). Die Mitgliedsverbände der BAG HKV warnen zugleich davor, die aktuelle Debatte durch ideologische Zuspitzungen und kurzfristige Interessenpolitik weiter zu verhärten. Die Diskussion entferne sich dadurch zunehmend von der Sachebene und drohe, die Gesellschaft zu spalten.
„Was jetzt gebraucht wird, ist kein weiterer Schlagabtausch, sondern ein Schulterschluss aller verantwortlichen Akteure – von Bund, Ländern und Kommunen, Leistungsträgern, Leistungserbringern und der Selbsthilfe. Nur eine konzentrierte gemeinsame Aktion wird die Eingliederungshilfe langfristig stabilisieren und Teilhabe für alle betroffenen Menschen sichern können“, betont Dr. Georg Lunemann.
Die kommunalen Leistungsträger befürchten, die Eingliederungshilfe werde zunehmend zum Ausfallbürgen der Pflegeversicherung, der Krankenversicherung, des Bildungssystems und auch der Existenzsicherungssysteme. Finanzielle Verschiebungen zulasten der Eingliederungshilfe und damit der Kommunen gefährden zunehmend die Handlungsfähigkeit des Systems. „Es kann nicht sein, dass Menschen Beiträge in ein System einzahlen, aber von dessen Leistungen abgeschnitten werden“, betont Ulrike Lubek, Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) bezugnehmend insbesondere auf die Regelung des § 43a SGB XI zu Pflegeleistungen in vollstationären Einrichtungen der Behindertenhilfe
„Teilhabe ist ein Grundrecht. Dieses Recht lässt sich aber nur dauerhaft sichern, wenn auch die Systeme tragfähig bleiben, die es ermöglichen“, erklärt Susanne Simmler, Landesdirektorin des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen.
Die Mitgliedsverbände der BAG HKV stellen ausdrücklich klar: Ziel der notwendigen Reformen ist nicht der Abbau von Leistungen, sondern die langfristige Sicherung von Teilhabe und Verlässlichkeit für alle Menschen mit Behinderungen. Wer Teilhabe umsetzen will, der muss auch die finanziellen Voraussetzungen dafür schaffen“, sagt Christin Wölk, Verbandsdirektorin des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen.
Die Mitgliedsverbände im Vorstand der BAG HKV aus Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen formulieren deshalb fünf zentrale Anforderungen an die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe:
Was aus Sicht dieser Verbände fehlt, das ist folgendes:
- Klare Verantwortlichkeiten: Volle Leistungen auch für Menschen mit Behinderung aus der Pflegeversicherung und der Grundsicherung.
- Mehr Steuerungsfähigkeit und Wirkungsorientierung: Ein Leistungssystem dieser Größenordnung braucht transparente Verfahren, verbindliche Standards und eine konsequente Orientierung an tatsächlicher Teilhabe.
Wenn es darum geht was sich ändern muss, dann diese Verbände heraus:
- Konsequenter Bürokratieabbau und stärkere Digitalisierung: Bedarfsermittlung, Gesamtplanung und Zuständigkeitsklärung müssen deutlich vereinfacht, standardisiert und digital unterstützt werden. Fachkräfte müssen wieder mehr Zeit für die Menschen und weniger für Dokumentation, Abstimmungen und komplexe Verwaltungsverfahren haben.
- Verlässliche und nachhaltige Finanzierung: Bundesgesetzlich definierte Leistungen müssen künftig dynamisch durch den Bund mitfinanziert werden. Die derzeitige Lastenverteilung zulasten der kommunalen Ebene ist dauerhaft nicht tragfähig und gefährdet die Stabilität des Systems.
- Beseitigung systemwidriger Fehlanreize: Die Eingliederungshilfe darf nicht dauerhaft Defizite anderer Sozialleistungssysteme kompensieren müssen.

Foto: Gerhard Bartz
MÜNSTER (kobinet) Die Mitgliedsverbände im Vorstand der Bundesarbeitsgemeinschaft der Höheren Kommunalverbände (BAG HKV) fordern neben einer Weiterentwicklung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) eine verantwortungsgerechte Finanzierung. Angesichts dynamisch steigender Fallzahlen, wachsender Leistungsausgaben und massiver Belastungen der kommunalen Haushalte brauche es jetzt eine gemeinsame politische Kraftanstrengung aller Beteiligten. "Die Eingliederungshilfe steht an einem Wendepunkt. Wenn wir Teilhabe dauerhaft sichern wollen, müssen wir die Leistungen und deren Finanzierung jetzt an einigen Stellen neu ordnen - klarer, wirksamer, steuerbarer und finanziell tragfähig", erklärt Dr. Georg Lunemann, Vorsitzender der BAG HKV und Direktor des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL). Die Mitgliedsverbände der BAG HKV warnen zugleich davor, die aktuelle Debatte durch ideologische Zuspitzungen und kurzfristige Interessenpolitik weiter zu verhärten. Die Diskussion entferne sich dadurch zunehmend von der Sachebene und drohe, die Gesellschaft zu spalten.
„Was jetzt gebraucht wird, ist kein weiterer Schlagabtausch, sondern ein Schulterschluss aller verantwortlichen Akteure – von Bund, Ländern und Kommunen, Leistungsträgern, Leistungserbringern und der Selbsthilfe. Nur eine konzentrierte gemeinsame Aktion wird die Eingliederungshilfe langfristig stabilisieren und Teilhabe für alle betroffenen Menschen sichern können“, betont Dr. Georg Lunemann.
Die kommunalen Leistungsträger befürchten, die Eingliederungshilfe werde zunehmend zum Ausfallbürgen der Pflegeversicherung, der Krankenversicherung, des Bildungssystems und auch der Existenzsicherungssysteme. Finanzielle Verschiebungen zulasten der Eingliederungshilfe und damit der Kommunen gefährden zunehmend die Handlungsfähigkeit des Systems. „Es kann nicht sein, dass Menschen Beiträge in ein System einzahlen, aber von dessen Leistungen abgeschnitten werden“, betont Ulrike Lubek, Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) bezugnehmend insbesondere auf die Regelung des § 43a SGB XI zu Pflegeleistungen in vollstationären Einrichtungen der Behindertenhilfe
„Teilhabe ist ein Grundrecht. Dieses Recht lässt sich aber nur dauerhaft sichern, wenn auch die Systeme tragfähig bleiben, die es ermöglichen“, erklärt Susanne Simmler, Landesdirektorin des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen.
Die Mitgliedsverbände der BAG HKV stellen ausdrücklich klar: Ziel der notwendigen Reformen ist nicht der Abbau von Leistungen, sondern die langfristige Sicherung von Teilhabe und Verlässlichkeit für alle Menschen mit Behinderungen. Wer Teilhabe umsetzen will, der muss auch die finanziellen Voraussetzungen dafür schaffen“, sagt Christin Wölk, Verbandsdirektorin des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen.
Die Mitgliedsverbände im Vorstand der BAG HKV aus Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen formulieren deshalb fünf zentrale Anforderungen an die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe:
Was aus Sicht dieser Verbände fehlt, das ist folgendes:
- Klare Verantwortlichkeiten: Volle Leistungen auch für Menschen mit Behinderung aus der Pflegeversicherung und der Grundsicherung.
- Mehr Steuerungsfähigkeit und Wirkungsorientierung: Ein Leistungssystem dieser Größenordnung braucht transparente Verfahren, verbindliche Standards und eine konsequente Orientierung an tatsächlicher Teilhabe.
Wenn es darum geht was sich ändern muss, dann diese Verbände heraus:
- Konsequenter Bürokratieabbau und stärkere Digitalisierung: Bedarfsermittlung, Gesamtplanung und Zuständigkeitsklärung müssen deutlich vereinfacht, standardisiert und digital unterstützt werden. Fachkräfte müssen wieder mehr Zeit für die Menschen und weniger für Dokumentation, Abstimmungen und komplexe Verwaltungsverfahren haben.
- Verlässliche und nachhaltige Finanzierung: Bundesgesetzlich definierte Leistungen müssen künftig dynamisch durch den Bund mitfinanziert werden. Die derzeitige Lastenverteilung zulasten der kommunalen Ebene ist dauerhaft nicht tragfähig und gefährdet die Stabilität des Systems.
- Beseitigung systemwidriger Fehlanreize: Die Eingliederungshilfe darf nicht dauerhaft Defizite anderer Sozialleistungssysteme kompensieren müssen.




