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Debatte zur Eingliederungshilfe versachlichen

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Foto: Gerhard Bartz

MÜNSTER (kobinet) Die Mitgliedsverbände im Vorstand der Bundesarbeitsgemeinschaft der Höheren Kommunalverbände (BAG HKV) fordern neben einer Weiterentwicklung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) eine verantwortungsgerechte Finanzierung. Angesichts dynamisch steigender Fallzahlen, wachsender Leistungsausgaben und massiver Belastungen der kommunalen Haushalte brauche es jetzt eine gemeinsame politische Kraftanstrengung aller Beteiligten. "Die Eingliederungshilfe steht an einem Wendepunkt. Wenn wir Teilhabe dauerhaft sichern wollen, müssen wir die Leistungen und deren Finanzierung jetzt an einigen Stellen neu ordnen - klarer, wirksamer, steuerbarer und finanziell tragfähig", erklärt Dr. Georg Lunemann, Vorsitzender der BAG HKV und Direktor des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL). Die Mitgliedsverbände der BAG HKV warnen zugleich davor, die aktuelle Debatte durch ideologische Zuspitzungen und kurzfristige Interessenpolitik weiter zu verhärten. Die Diskussion entferne sich dadurch zunehmend von der Sachebene und drohe, die Gesellschaft zu spalten.

„Was jetzt gebraucht wird, ist kein weiterer Schlagabtausch, sondern ein Schulterschluss aller verantwortlichen Akteure – von Bund, Ländern und Kommunen, Leistungsträgern, Leistungserbringern und der Selbsthilfe. Nur eine konzentrierte gemeinsame Aktion wird die Eingliederungshilfe langfristig stabilisieren und Teilhabe für alle betroffenen Menschen sichern können“, betont Dr. Georg Lunemann.

Die kommunalen Leistungsträger befürchten, die Eingliederungshilfe werde zunehmend zum Ausfallbürgen der Pflegeversicherung, der Krankenversicherung, des Bildungssystems und auch der Existenzsicherungssysteme. Finanzielle Verschiebungen zulasten der Eingliederungshilfe und damit der Kommunen gefährden zunehmend die Handlungsfähigkeit des Systems. „Es kann nicht sein, dass Menschen Beiträge in ein System einzahlen, aber von dessen Leistungen abgeschnitten werden“, betont Ulrike Lubek, Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) bezugnehmend insbesondere auf die Regelung des § 43a SGB XI zu Pflegeleistungen in vollstationären Einrichtungen der Behindertenhilfe

„Teilhabe ist ein Grundrecht. Dieses Recht lässt sich aber nur dauerhaft sichern, wenn auch die Systeme tragfähig bleiben, die es ermöglichen“, erklärt Susanne Simmler, Landesdirektorin des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen.

Die Mitgliedsverbände der BAG HKV stellen ausdrücklich klar: Ziel der notwendigen Reformen ist nicht der Abbau von Leistungen, sondern die langfristige Sicherung von Teilhabe und Verlässlichkeit für alle Menschen mit Behinderungen. Wer Teilhabe umsetzen will, der muss auch die finanziellen Voraussetzungen dafür schaffen“, sagt Christin Wölk, Verbandsdirektorin des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen.

Die Mitgliedsverbände im Vorstand der BAG HKV aus Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen formulieren deshalb fünf zentrale Anforderungen an die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe:

Was aus Sicht dieser Verbände fehlt, das ist folgendes:

  • Klare Verantwortlichkeiten: Volle Leistungen auch für Menschen mit Behinderung aus der Pflegeversicherung und der Grundsicherung.
  • Mehr Steuerungsfähigkeit und Wirkungsorientierung: Ein Leistungssystem dieser Größenordnung braucht transparente Verfahren, verbindliche Standards und eine konsequente Orientierung an tatsächlicher Teilhabe.

Wenn es darum geht was sich ändern muss, dann diese Verbände heraus:

  • Konsequenter Bürokratieabbau und stärkere Digitalisierung: Bedarfsermittlung, Gesamtplanung und Zuständigkeitsklärung müssen deutlich vereinfacht, standardisiert und digital unterstützt werden. Fachkräfte müssen wieder mehr Zeit für die Menschen und weniger für Dokumentation, Abstimmungen und komplexe Verwaltungsverfahren haben.
  • Verlässliche und nachhaltige Finanzierung: Bundesgesetzlich definierte Leistungen müssen künftig dynamisch durch den Bund mitfinanziert werden. Die derzeitige Lastenverteilung zulasten der kommunalen Ebene ist dauerhaft nicht tragfähig und gefährdet die Stabilität des Systems.
  • Beseitigung systemwidriger Fehlanreize: Die Eingliederungshilfe darf nicht dauerhaft Defizite anderer Sozialleistungssysteme kompensieren müssen.