Berlin (kobinet)
Heute ist der 22. Juni 2026.
Von 15:00 bis 16:30 Uhr findet eine An-hörung statt.
Bei einer An-hörung erklären Fach-Leute ihre Meinung zu einem Thema.
Wichtige Personen hören genau zu.
Das Thema ist ein neues Gesetz.
Das Gesetz ist für Menschen mit Behinderung.
Das Gesetz heißt Behinderten-Gleich-Stellungs-Gesetz.
Kurz: BGG.
Das BGG hilft Menschen mit Behinderung.
Sie sollen genauso behandelt werden wie alle anderen.
Das BGG soll Menschen mit Behinderung helfen.
Sie sollen leichter Produkte nutzen können.
Und sie sollen leichter Dienst-Leistungen nutzen können.
Produkte sind zum Beispiel: Bücher, Apps oder Geräte.
Dienst-Leistungen sind zum Beispiel: Arzt-Besuche oder Bank-Geschäfte.
Das soll für Unter-Nehmen nicht zu teuer sein.
Ein Unter-Nehmen ist eine Firma.
Dort arbeiten Menschen und verdienen Geld.
Der Deutsche Blinden- und Seh-Behinderten-Verband nimmt teil.
Ein Verband ist eine Gruppe von Menschen mit dem gleichen Ziel.
Sie setzen sich gemeinsam für ihre Interessen ein.
Kurz: DBSV.
Der DBSV vertritt Menschen, die blind sind.
Er vertritt auch Menschen, die seh-behindert sind.
Christiane Möller ist die Juristin des DBSV.
Eine Juristin ist eine Fach-Frau für Gesetze.
Christiane Möller nimmt an der An-hörung teil.
Christiane Möller sagt: Das BGG erfüllt sein Ziel nicht.
Das BGG sagt: Menschen mit Behinderung dürfen nicht benachteiligt werden.
Benachteiligen bedeutet: Jemand wird schlechter behandelt als andere.
Aber das Verbot hat zu viele Aus-nahmen.
Eine Aus-nahme bedeutet: Eine Regel gilt nicht für alle.
Manche Firmen müssen sich nicht daran halten.
Deshalb hilft das BGG Menschen mit Behinderung im Alltag kaum.
Der DBSV sagt: Barriere-Freiheit ist keine Last für Unter-Nehmen.
Barriere-Freiheit bedeutet: Alle Menschen können etwas benutzen.
Niemand wird ausgeschlossen.
Barriere-Freiheit ist eine Chance für bessere Produkte.
Sie hilft auch, neue Kunden zu gewinnen.
Das ist auch gut für Unter-Nehmen.
In Deutschland werden immer mehr Menschen älter.
Diese Menschen brauchen oft barriere-freie Angebote.
Christiane Möller fordert: Das BGG muss besser werden.
Ab-geordnete sind gewählte Mitglieder des Deutschen Bundes-Tages.
Sie sprechen für die Bürgerinnen und Bürger im Parlament.
Die Ab-geordneten müssen das BGG verbessern.
Unter-Nehmen müssen Hindernisse für Menschen mit Behinderung beseitigen.
Das muss das BGG verlangen.
An-gemessene Vor-Kehrungen bedeutet: Unter-Nehmen müssen Hindernisse beseitigen.
Das gilt für Gebäude, Produkte und Dienst-Leistungen.
Unter-Nehmen dürfen Menschen mit Behinderung fast nie schlechter behandeln.
Dafür brauchen sie einen wirklich guten Grund.
Das BGG braucht auch Regeln, die wirklich helfen.
Also Regeln, die Unter-Nehmen zu etwas zwingen können.
Auch die Regeln für staatliche Stellen müssen besser werden.
Hier findet ihr die Stellungnahme des DBSV.
Eine Stellungnahme ist ein Text mit der eigenen Meinung zu einem Thema.
Man schreibt auf, was man gut oder schlecht findet.

Foto: DBSV
Berlin (kobinet) Heute, am 22. Juni 2026 findet von 15:00 bis 16:30 Uhr im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages eine Sachverständigenanhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) statt. Der Gesetzentwurf verfolgt unter anderem das Ziel, "den Zugang zu privaten Gütern und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen spürbar und nachhaltig zu verbessern, ohne dabei Unternehmen unverhältnismäßig stark zu belasten". Die Justiziarin des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV), Christiane Möller, wird als Sachverständige an der Anhörung teilnehmen und stellt fest, dass das Ziel der Reform bisher klar verfehlt wird: "Ein Gesetz, das Behinderte gleichstellt, sieht anders aus. Im vorliegenden Entwurf wird an allen Stellschrauben gedreht, um die Wirtschaft zu schonen. Zwar wird den Unternehmen nun verboten, behinderte Menschen zu benachteiligen, aber dieses ‚Verbot‘ wird im Gesetz so ausgehöhlt, dass es behinderten Menschen im Alltag nichts bringt."
Aus Sicht des DBSV sind Barrierefreiheit und ein wirksamer Diskriminierungsschutz weder die nächste lästige Pflicht für die Wirtschaft noch ein Wettbewerbsnachteil. Dazu erklärte Christiane Möller im Vorfeld der Anhörung: „Barrierefreiheit und ein gesellschaftliches Bekenntnis zur Gleichberechtigung aller Menschen sind vielmehr Ausdruck eines modernen demokratischen Landes, eine Chance für bessere Produkte und Dienstleistungen, eine Notwendigkeit für den Erhalt und die Erschließung von Kundenkreisen in unserer stark alternden Gesellschaft und nicht zuletzt ein Beitrag zur Entlastung unserer sozialen Sicherungssysteme.“
Christiane Möller sieht nun die Abgeordneten in der Pflicht, deutlich nachzubessern, damit das Ziel der BGG-Reform auch erreicht wird. Dafür muss das Gesetz mindestens die Pflicht zu angemessenen Vorkehrungen wirksam ausgestalten. Das bedeutet, die pauschalen Ausschlüsse von baulichen Änderungen und Änderungen an Produkten und Dienstleistungen zu streichen, Ungleichbehandlungen nur bei zwingenden sachlichen Gründen zuzulassen und dem Gesetz auch Zähne zu geben, um effektiv gegen Benachteiligungen vorgehen zu können. Nachbesserungsbedarf gibt es zudem bei den Regeln für Träger öffentlicher Gewalt.
Die Stellungnahme des DBSV gibt’s auf der Internetseite des DBSV unter:

Foto: DBSV
Berlin (kobinet) Heute, am 22. Juni 2026 findet von 15:00 bis 16:30 Uhr im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages eine Sachverständigenanhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) statt. Der Gesetzentwurf verfolgt unter anderem das Ziel, "den Zugang zu privaten Gütern und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen spürbar und nachhaltig zu verbessern, ohne dabei Unternehmen unverhältnismäßig stark zu belasten". Die Justiziarin des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV), Christiane Möller, wird als Sachverständige an der Anhörung teilnehmen und stellt fest, dass das Ziel der Reform bisher klar verfehlt wird: "Ein Gesetz, das Behinderte gleichstellt, sieht anders aus. Im vorliegenden Entwurf wird an allen Stellschrauben gedreht, um die Wirtschaft zu schonen. Zwar wird den Unternehmen nun verboten, behinderte Menschen zu benachteiligen, aber dieses ‚Verbot‘ wird im Gesetz so ausgehöhlt, dass es behinderten Menschen im Alltag nichts bringt."
Aus Sicht des DBSV sind Barrierefreiheit und ein wirksamer Diskriminierungsschutz weder die nächste lästige Pflicht für die Wirtschaft noch ein Wettbewerbsnachteil. Dazu erklärte Christiane Möller im Vorfeld der Anhörung: „Barrierefreiheit und ein gesellschaftliches Bekenntnis zur Gleichberechtigung aller Menschen sind vielmehr Ausdruck eines modernen demokratischen Landes, eine Chance für bessere Produkte und Dienstleistungen, eine Notwendigkeit für den Erhalt und die Erschließung von Kundenkreisen in unserer stark alternden Gesellschaft und nicht zuletzt ein Beitrag zur Entlastung unserer sozialen Sicherungssysteme.“
Christiane Möller sieht nun die Abgeordneten in der Pflicht, deutlich nachzubessern, damit das Ziel der BGG-Reform auch erreicht wird. Dafür muss das Gesetz mindestens die Pflicht zu angemessenen Vorkehrungen wirksam ausgestalten. Das bedeutet, die pauschalen Ausschlüsse von baulichen Änderungen und Änderungen an Produkten und Dienstleistungen zu streichen, Ungleichbehandlungen nur bei zwingenden sachlichen Gründen zuzulassen und dem Gesetz auch Zähne zu geben, um effektiv gegen Benachteiligungen vorgehen zu können. Nachbesserungsbedarf gibt es zudem bei den Regeln für Träger öffentlicher Gewalt.
Die Stellungnahme des DBSV gibt’s auf der Internetseite des DBSV unter:





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